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Verordnung über die Berufsausbildung in der Seeschifffahrt

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Begriffsbestimmungen
  § 2 Berufsbezeichnung, staatliche Anerkennung
  § 3 Aufgaben der zuständigen Stelle
Abschnitt 2
 Berufspraktische Ausbildung
  § 4 Ausbildungsdauer
  § 5 Ausbildungsberufsbild
  § 6 Ausbildungsrahmenplan
  § 7 Ausbilder, Ausbildender
  § 8 Ausbildungsstätte Schiff
  § 9 Eignung der Ausbildungsstätten
  § 10 Berufsausbildung außerhalb der Ausbildungsstätte
  § 11 Ausbildungsnachweis
  § 12 Bordzeugnis
Abschnitt 3
 Prüfungen
  § 13 Abschlussprüfung
  § 14 Abschlussprüfung Teil 1
  § 15 Abschlussprüfung Teil 2
  § 16 Prüfungsausschüsse
  § 17 Zusammensetzung und Berufung eines Prüfungsausschusses
  § 18 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung des Prüfungsausschusses
  § 19 Anmeldung zur Abschlussprüfung
  § 20 Zulassung zur Abschlussprüfung Teil 2 in besonderen Fällen
  § 21 Prüfungsaufgaben
  § 22 Nichtöffentlichkeit der Abschlussprüfungen
  § 23 Leitung und Aufsicht der Abschlussprüfungen
  § 24 Bewertung der Prüfungsleistungen
  § 25 Nichtbestehen und Wiederholung der Abschlussprüfung Teil 2
  § 26 Rücktritt von der Abschlussprüfung, Nichtteilnahme
  § 27 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche, Ausschluss von der Abschlussprüfung
  § 28 Prüfungsunterlagen
Abschnitt 4
 Schlussvorschriften
  § 29 Übergangsregelung
  § 30 Änderung der Schiffsbesetzungsverordnung
  § 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  Anlage 1 (zu § 6)
Ausbildungsrahmenplan
für die Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker und zur Schiffsmechanikerin
  Anlage 2 (zu § 10 Absatz 2)
Berufsausbildung außerhalb der Ausbildungsstätte
  Anlage 3 (zu § 10 Absatz 3)
Berufsausbildung außerhalb der Ausbildungsstätte