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Verordnung über die Erteilung der Fahrberechtigung an Triebfahrzeugführer sowie die Anerkennung von Personen und Stellen für Ausbildung und Prüfung

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Erster Abschnitt
 Allgemeines
  § 1 Geltungsbereich
  § 2 Begriffsbestimmungen
  § 3 Fahrberechtigung
  § 4 Geografischer Geltungsbereich, ausstellende Stelle und Eigentum
Zweiter Abschnitt
 Erteilung des Triebfahrzeugführerscheins und Ausstellung der Zusatzbescheinigung
  § 5 Voraussetzungen
  § 6 Ausbildung
  § 7 Prüfungen
  § 8 Erteilung des Triebfahrzeugführerscheins
  § 9 Ausstellung der Zusatzbescheinigung
Dritter Abschnitt
 Einsatz als Triebfahrzeugführer
  § 10 Register der Triebfahrzeugführerscheine und Zusatzbescheinigungen
  § 11 Regelmäßige Überprüfungen
  § 12 Überwachung der Triebfahrzeugführer
  § 13 Beendigung oder Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses
Vierter Abschnitt
 Ausbildungs-, Prüfungs- und Überwachungsorganisation
  § 14 Anerkennung von Personen und Stellen für die Ausbildung – Ausbildungsorganisation
  § 15 Anerkennung von Personen und Stellen für die Prüfung – Prüfungsorganisation
  § 16 Anerkennung von Ärzten und Psychologen
  § 17 Gemeinsame Bestimmungen für die Ausbildungs-, Prüfungs- und Überwachungsorganisation
  § 18 Rechts- und Fachaufsicht
Fünfter Abschnitt
 Kontrollen und Ordnungswidrigkeiten
  § 19 Kontrollen durch die zuständige Behörde
  § 20 Ordnungswidrigkeiten
Sechster Abschnitt
 Schlussbestimmungen
  § 21 Übergangsvorschriften
  Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, § 5 Absatz 1 und § 8 Absatz 2 und 3)
Gemeinschaftsmodell für den Triebfahrzeugführerschein
  Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und § 5 Absatz 2)
Gemeinschaftsmodell für die Zusatzbescheinigung
  Anlage 3 (zu § 5 Absatz 1 und § 8 Absatz 2)
Muster eines vorläufigen Führerscheins
  Anlage 4 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4, § 12 Absatz 4 sowie § 16)
Medizinische und psychologische Anforderungen
  Anlage 5 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und § 6 Absatz 1)
Allgemeine Fachkenntnisse für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins
  Anlage 6 (zu § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, § 6 Absatz 1 und § 7 Absatz 7)
Fahrzeugbezogene Fachkenntnisse für den Erwerb der Zusatzbescheinigung
  Anlage 7 (zu § 5 Absatz 2 Satz 2, § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 7, § 14 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c und § 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe e)
Infrastrukturbezogene Fachkenntnisse für den Erwerb der Zusatzbescheinigung
  Anlage 8 (zu § 6 Absatz 3)
Ausbildungsmethode
  Anlage 9 (zu § 10 Absatz 2 und 3)
Register der Triebfahrzeugführerscheine
  Anlage 10 (zu § 10 Absatz 4 und 6)
Register der Zusatzbescheinigungen für Triebfahrzeugführer
  Anlage 11 (zu § 11)
Häufigkeit der regelmäßigen Überprüfungen
  Anlage 12 (zu § 13 Absatz 2)
Gemeinschaftsmodell für den Nachweis einer Zusatzbescheinigung