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Verordnung über die Berufsausbildungen zum Verkäufer und zur Verkäuferin sowie zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel*

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildungen
  § 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
  § 2 Dauer der Berufsausbildungen
  § 3 Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne
  § 4 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild des Verkäufers und der Verkäuferin
  § 5 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild des Kaufmanns im Einzelhandel und der Kauffrau im Einzelhandel
  § 6 Ausbildungsplan
  § 7 Schriftlicher Ausbildungsnachweis
Abschnitt 2
 Zwischenprüfung und Abschlussprüfung in der Berufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin
Unterabschnitt 1
 Zwischenprüfung in der Berufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin
  § 8 Ziel und Zeitpunkt der Zwischenprüfung
  § 9 Inhalt der Zwischenprüfung
  § 10 Prüfungsbereich der Zwischenprüfung
Unterabschnitt 2
 Abschlussprüfung in der Berufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin
  § 11 Ziel und Zeitpunkt der Abschlussprüfung
  § 12 Inhalt der Abschlussprüfung
  § 13 Prüfungsbereiche der Abschlussprüfung
  § 14 Prüfungsbereich Verkauf und Werbemaßnahmen
  § 15 Prüfungsbereich Warenwirtschaft und Kalkulation
  § 16 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
  § 17 Prüfungsbereich Fachgespräch in der Wahlqualifikation
  § 18 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
Abschnitt 3
 Abschlussprüfung in der Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel, Anrechnung von Ausbildungszeiten
  § 19 Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
  § 20 Inhalt von Teil 1
  § 21 Prüfungsbereiche von Teil 1
  § 22 Prüfungsbereich Verkauf und Werbemaßnahmen
  § 23 Prüfungsbereich Warenwirtschaft und Kalkulation
  § 24 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
  § 25 Inhalt von Teil 2
  § 26 Prüfungsbereiche von Teil 2
  § 27 Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im Einzelhandel
  § 28 Prüfungsbereich Fachgespräch in der Wahlqualifikation
  § 29 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  § 30 Anrechnung von Ausbildungszeiten
Abschnitt 4
 Schlussvorschriften
  § 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Verkäufer und zur Verkäuferin
  Anlage 2 (zu § 3 Absatz 2)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel und zur Kauffrau im Einzelhandel