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Gesetz über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist

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  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
  § 1 Anwendungsbereich
  § 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
 Ausnahmen von der Prospektpflicht und Regelungen zum Wertpapier-Informationsblatt
  § 3 Ausnahmen von der Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Prospekts
  § 4 Wertpapier-Informationsblatt; Verordnungsermächtigung
  § 5 Übermittlung des Wertpapier-Informationsblatts an die Bundesanstalt; Frist und Form der Veröffentlichung; Veröffentlichung durch die Bundesanstalt
  § 6 Einzelanlageschwellen für nicht qualifizierte Anleger
  § 7 Werbung für Angebote, für die ein Wertpapier-Informationsblatt zu veröffentlichen ist
Abschnitt 3
 Prospekthaftung und Haftung bei Wertpapier-Informationsblättern
  § 8 Prospektverantwortliche
  § 9 Haftung bei fehlerhaftem Börsenzulassungsprospekt
  § 10 Haftung bei sonstigem fehlerhaften Prospekt
  § 11 Haftung bei fehlerhaftem Wertpapier-Informationsblatt
  § 12 Haftungsausschluss bei fehlerhaftem Prospekt
  § 13 Haftungsausschluss bei fehlerhaftem Wertpapier-Informationsblatt
  § 14 Haftung bei fehlendem Prospekt
  § 15 Haftung bei fehlendem Wertpapier-Informationsblatt
  § 16 Unwirksame Haftungsbeschränkung; sonstige Ansprüche
Abschnitt 4
 Zuständige Behörde und Verfahren
  § 17 Zuständige Behörde
  § 18 Befugnisse der Bundesanstalt
  § 19 Verschwiegenheitspflicht
  § 20 Sofortige Vollziehung
Abschnitt 5
 Sonstige Vorschriften
  § 21 Anerkannte Sprache
  § 22 Elektronische Einreichung, Aufbewahrung
  § 23 (weggefallen)
  § 24 Bußgeldvorschriften
  § 25 Maßnahmen bei Verstößen
  § 26 Datenschutz
  § 27 Übergangsbestimmungen zur Aufhebung des Verkaufsprospektgesetzes
  § 28 Übergangsbestimmungen zum Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen
  §§ 28a bis 30 (weggefallen)
  § 31 (jetzt § 20)
  § 32 (weggefallen)