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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland (Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung - AHStatDV)
Anlage 2 
Verzeichnis der Arten des Geschäfts

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 2594)
 
Die Arten des Geschäfts sind grundsätzlich die in der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197 der Kommission genannten Arten.
Darüber hinaus sind unter der Art des Geschäfts 6: „Vorübergehende Warenverkehre für nationale Zwecke“ im Extrahandel anzugeben:
67: Warensendungen zur oder nach Reparatur
68: Zolllagerverkehr für ausländische Rechnung
69: Sonstige vorübergehende Warenverkehre bis einschließlich 24 Monate und weitere von der Anmeldung befreite Warenverkehre.