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N-Lex
Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
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Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Erfindungen
§ 3 Technische Verbesserungsvorschläge
§ 4 Diensterfindungen und freie Erfindungen
Zweiter Abschnitt
Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im privaten Dienst
1.
Diensterfindungen
§ 5 Meldepflicht
§ 6 Inanspruchnahme
§ 7 Wirkung der Inanspruchnahme
§ 8 Frei gewordene Diensterfindungen
§ 9 Vergütung bei Inanspruchnahme
§ 10 (weggefallen)
§ 11 Vergütungsrichtlinien
§ 12 Feststellung oder Festsetzung der Vergütung
§ 13 Schutzrechtsanmeldung im Inland
§ 14 Schutzrechtsanmeldung im Ausland
§ 15 Gegenseitige Rechte und Pflichten beim Erwerb von Schutzrechten
§ 16 Aufgabe der Schutzrechtsanmeldung oder des Schutzrechts
§ 17 Betriebsgeheimnisse
2.
Freie Erfindungen
§ 18 Mitteilungspflicht
§ 19 Anbietungspflicht
3.
Technische Verbesserungsvorschläge
§ 20
4.
Gemeinsame Bestimmungen
§ 21 (weggefallen)
§ 22 Unabdingbarkeit
§ 23 Unbilligkeit
§ 24 Geheimhaltungspflicht
§ 25 Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis
§ 26 Auflösung des Arbeitsverhältnisses
§ 27 Insolvenzverfahren
5.
Schiedsverfahren
§ 28 Gütliche Einigung
§ 29 Errichtung der Schiedsstelle
§ 30 Besetzung der Schiedsstelle
§ 31 Anrufung der Schiedsstelle
§ 32 Antrag auf Erweiterung der Schiedsstelle
§ 33 Verfahren vor der Schiedsstelle
§ 34 Einigungsvorschlag der Schiedsstelle
§ 35 Erfolglose Beendigung des Schiedsverfahrens
§ 36 Kosten des Schiedsverfahrens
6.
Gerichtliches Verfahren
§ 37 Voraussetzungen für die Erhebung der Klage
§ 38 Klage auf angemessene Vergütung
§ 39 Zuständigkeit
Dritter Abschnitt
Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst, von Beamten und Soldaten
§ 40 Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
§ 41 Beamte, Soldaten
§ 42 Besondere Bestimmungen für Erfindungen an Hochschulen
Vierter Abschnitt
Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 43 Übergangsvorschrift
§ 44 (weggefallen)
§ 45 Durchführungsbestimmungen
§ 46 Außerkrafttreten von Vorschriften
§ 47 (weggefallen)
§ 48 (weggefallen)
§ 49 Inkrafttreten
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