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Verordnung über das Bewachungsgewerbe

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Zuständigkeit, Unterrichtung in Strafsachen, Antragstellung
  § 1 Örtliche Zuständigkeit
  § 2 Unterrichtung in Strafsachen
  § 3 Angaben bei der Antragstellung
Abschnitt 2
 Unterrichtungsverfahren
  § 4 Zweck
  § 5 Zuständige Stelle
  § 6 Verfahren
  § 7 Inhalt der Unterrichtung
  § 8 Anerkennung anderer Nachweise
Abschnitt 3
 Sachkundeprüfung
  § 9 Zweck und Gegenstand der Sachkundeprüfung
  § 10 Zuständige Stelle und Prüfungsausschuss
  § 11 Prüfung, Verfahren
  § 12 Anerkennung anderer Nachweise
Abschnitt 4
 Anerkennung von ausländischen Befähigungsnachweisen
  § 13 Gebrauch der Dienstleistungsfreiheit
Abschnitt 5
 Anforderungen an die Haftpflichtversicherung
  § 14 Umfang der Versicherung
  § 15 Versicherungsbestätigung, Anzeigepflicht des Versicherungsunternehmens
Abschnitt 6
 Verpflichtungen bei der Ausübung des Gewerbes
  § 16 Beschäftigte, An- und Abmeldung von Wach- und Leitungspersonal
  § 17 Dienstanweisung
  § 18 Ausweis, Kennzeichnung der Wachperson
  § 19 Dienstkleidung
  § 20 Behandlung der Waffen und Anzeigepflicht nach Waffengebrauch
  § 21 Buchführung und Aufbewahrung
Abschnitt 7
 Ordnungswidrigkeiten
  § 22 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 8
 Schlussvorschriften
  § 23 Übergangsvorschriften
  § 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  Schlussformel
  Anlage 1 (zu § 6 Absatz 2)
Bescheinigung
über die Unterrichtung nach § 34a Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 der Gewerbeordnung
  Anlage 2 (zu § 7)
Sachgebiete
für das Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe
Bewachungspersonal (40 Unterrichtsstunden)
  Anlage 3 (zu § 11 Absatz 7)
Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfung
nach § 34a Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und Absatz 1a Satz 2 der Gewerbeordnung