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N-Lex
Zwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin)
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Inhaltsübersicht
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Zweiter Teil
Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb
§ 3 Lagerung in Tanklagern
§ 4 Befüllung und Entleerung von Lagertanks oder beweglichen Behältnissen in Tanklagern
§ 5 Bewegliche Behältnisse
§ 6 Befüllung der Lagertanks von Tankstellen
Dritter Teil
Verfahren zur Messung und Überwachung
§ 7 Meßöffnungen und Meßplätze
§ 8 Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
§ 9 Genehmigungsbedürftige Anlagen
Vierter Teil
Gemeinsame Vorschriften
§ 10 Andere oder weitergehende Anforderungen
§ 11 Zulassung von Ausnahmen
§ 12 Zugänglichkeit der Normen
§ 13 Ordnungswidrigkeiten
Fünfter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 14 Übergangsregelung
§ 15 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
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