Nationale Emissionsprognose
Die nationale Emissionsprognose wird nach Quellkategorien gemäß NFR geschätzt und gemeldet. Falls dies auf Grund des Fehlens hinreichend detaillierter Daten nicht möglich ist, ist in den informativen Inventarbericht eine Begründung für die Berichterstattung auf einer stärker aggregierten Ebene aufzunehmen. Das Umweltbundesamt übermittelt für jeden Schadstoff gemäß dem Stand von Wissenschaft und Technik die Prognose für ein Szenario mit bereits beschlossenen Maßnahmen und gegebenenfalls für ein Szenario mit geplanten Maßnahmen. Die nationale Emissionsprognose stimmt mit dem nationalen jährlichen Emissionsinventar für das dritte vor dem Berichtsjahr liegende Jahr überein und ist mit den Prognosen, die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Union und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 280/2004/EG (ABl. L 165 vom 18.6.2013, S. 13) übermittelt werden, so weit wie möglich zu harmonisieren. Die nationale Emissionsprognose ist kohärent mit dem Ergebnis des nationalen Luftreinhalteprogramms gemäß § 4.