(Fundstelle: Anlageband zu BGBl. I 2021, Ausgabe 81 vom 6. Dezember 2021, S. 65 - 67)
Teil 1: Fährschifferzeugnis
- I.
Rechtskenntnisse- 1.
Detailkenntnisse aus den folgenden Kapiteln und Anlagen der Polizeiverordnungen:
- a)
Allgemeine Bestimmungen
- b)
Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge, Schiffseichung
- c)
Bezeichnung der Fahrzeuge
- d)
Schallzeichen der Fahrzeuge, Sprechfunk, Informations- und Navigationsgeräte
- e)
Schifffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße
- f)
Fahrregeln
- g)
Regeln für das Stillliegen
- h)
Schallzeichen
- i)
Ölkontrollbuch
- 2.
Grundkenntnisse über das Handbuch Sprechfunk
- 3.
Grundkenntnisse über das Merkblatt Abfallbeseitigung
- 4.
Grundkenntnisse über den Inhalt der Fahrtauglichkeitsbescheinigung nach der Binnenschiffsuntersuchungsordnung
- 5.
Aus der Binnenschiffspersonalverordnung
- a)
Grundkenntnisse über die Arten von Befähigungszeugnissen für Schiffsführer
- b)
Detailkenntnisse über die Kriterien für die Entziehung und die Aussetzung der Gültigkeit von Befähigungszeugnissen
- 6.
Grundkenntnisse der Unfallverhütungsvorschriften
- 7.
Detailkenntnisse der Fährenbetriebsverordnung
- II.
Wasserstraßenkenntnisse:
Kenntnisse der beantragten Fährstrecke
- III.
Berufskenntnisse- 1.
Fähigkeiten, das Fahrzeug zu führen, insbesondere
- a)
Vorgänge beim Steuern, Manövriereigenschaften
- b)
Funktion von Steuereinrichtungen und Antrieb
- c)
Einfluss von Strömung, Wind und des Soges
- d)
Schwimmfähigkeit, Stabilität und ihre praktische Anwendung
- e)
Ankern und Festmachen, auch unter schwierigen Bedingungen
- 2.
Kenntnisse über die Maschinen, insbesondere
- a)
Bau, Arbeitsweise der Motoren, Funktion der elektrischen Einrichtungen
- b)
Bedienung, Betriebskontrolle
- c)
Maßnahmen bei Betriebsstörungen
- 3.
Fähigkeit, sich unter besonderen Umständen richtig zu verhalten, insbesondere
- a)
Maßnahmen bei Havarien, Erste Hilfe, Abdichtung von Lecks
- b)
Besonderheiten der Rettung von Personen, Schiff und Ladung auf Wasserstraßen der Zonen 1 und 2
- c)
Bedienung von Rettungsgeräten und -ausrüstungen
- d)
Abfallbehandlung und Reinhaltung der Wasserstraßen
- e)
Benachrichtigung von zuständigen Behörden
- f)
Brandverhütung, Feuerlöschwesen
Teil 2: Sportschifferzeugnis
- I.
Rechtskenntnisse- 1.
Detailkenntnisse aus den folgenden Kapiteln und Anlagen der Polizeiverordnungen:
- a)
Allgemeine Bestimmungen
- b)
Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge, Schiffseichung
- c)
Bezeichnung der Fahrzeuge
- d)
Schallzeichen der Fahrzeuge, Sprechfunk, Informations- und Navigationsgeräte
- e)
Schifffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße
- f)
Fahrregeln
- g)
Regeln für das Stillliegen
- h)
Schallzeichen
- i)
Ölkontrollbuch
- 2.
Grundkenntnisse über das Handbuch Sprechfunk
- 3.
Grundkenntnisse über das Merkblatt Abfallbeseitigung
- 4.
Grundkenntnisse über Aufbau und Inhalt der Binnenschiffsuntersuchungsordnung (insbesondere über Sicherheit von Personen und Schiff) sowie den Inhalt der Fahrtauglichkeitsbescheinigung
- 5.
Aus der Binnenschiffspersonalverordnung
- a)
Grundkenntnisse über die Arten von Befähigungszeugnissen für Schiffsführer
- b)
Detailkenntnisse über die Kriterien für die Entziehung und die Aussetzung der Gültigkeit von Befähigungszeugnissen
- 6.
Grundkenntnisse der Unfallverhütungsvorschriften
- II.
Wasserstraßenkenntnisse
Grundkenntnisse über die Wasserstraßen (wichtigste geographische, hydrologische, meteorologische und morphologische Merkmale)
- III.
Berufskenntnisse- 1.
Fähigkeiten, das Fahrzeug zu führen, insbesondere
- a)
Vorgänge beim Steuern, Manövriereigenschaften
- b)
Funktion von Steuereinrichtungen und Antrieb
- c)
Einfluss von Strömung, Wind und Sog
- d)
Schwimmfähigkeit, Stabilität und ihre praktische Anwendung
- e)
Ankern und Festmachen, auch unter schwierigen Bedingungen
- 2.
Kenntnisse über die Maschinen, insbesondere
- a)
Bau, Arbeitsweise der Motoren, Funktion der elektrischen Einrichtungen
- b)
Bedienung, Betriebskontrolle
- c)
Maßnahmen bei Betriebsstörungen
- 3.
Grundkenntnisse über das Stauen von Ladung und Staupläne
- 4.
Fähigkeit, sich unter besonderen Umständen richtig zu verhalten, insbesondere über
- a)
Maßnahmen bei Havarien, Erste Hilfe, Abdichtung von Lecks
- b)
Bedienung von Rettungsgeräten und -ausrüstungen
- c)
Abfallbehandlung und Reinhaltung der Wasserstraßen
- d)
Benachrichtigung von zuständigen Behörden
- e)
Brandverhütung, Feuerlöschwesen
Teil 3: Behördenschifferzeugnis
- I.
Rechtskenntnisse- 1.
Detailkenntnisse aus den folgenden Kapiteln bzw. Anlagen der Polizeiverordnungen:
- a)
Allgemeine Bestimmungen
- b)
Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge, Schiffseichung
- c)
Bezeichnung der Fahrzeuge
- d)
Schallzeichen der Fahrzeuge, Sprechfunk, Informations- und Navigationsgeräte
- e)
Schifffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße
- f)
Fahrregeln
- g)
Regeln für das Stillliegen
- h)
Schallzeichen
- i)
Ölkontrollbuch
- 2.
Grundkenntnisse über das Handbuch Sprechfunk
- 3.
Grundkenntnisse über das Merkblatt Abfallbeseitigung
- 4.
Grundkenntnisse über den Inhalt der Fahrtauglichkeitsbescheinigung nach der Binnenschiffsuntersuchungsordnung
- 5.
Aus der Binnenschiffspersonalverordnung
- a)
Grundkenntnisse über die Arten von Befähigungszeugnissen für Schiffsführer
- b)
Detailkenntnisse über die Kriterien für die Entziehung und die Aussetzung der Gültigkeit von Befähigungszeugnissen
- II.
Wasserstraßenkenntnisse
Kenntnisse der Wasserstraßen (wichtigste geographische, hydrologische, meteorologische und morphologische Merkmale)
- III.
Berufskenntnisse- 1.
Fähigkeiten, das Fahrzeug zu führen, insbesondere
- a)
Vorgänge beim Steuern, Manövriereigenschaften
- b)
Funktion von Steuereinrichtungen und Antrieb
- c)
Einfluss von Strömung, Wind und des Soges
- d)
Schwimmfähigkeit, Stabilität und ihre praktische Anwendung
- e)
Ankern und Festmachen, auch unter schwierigen Bedingungen
- 2.
Kenntnisse über die Maschinen, insbesondere
- a)
Bau, Arbeitsweise der Motoren, Funktion der elektrischen Einrichtungen
- b)
Bedienung, Betriebskontrolle
- c)
Maßnahmen bei Betriebsstörungen
- 3.
Fähigkeit, sich unter besonderen Umständen richtig zu verhalten, insbesondere
- a)
Maßnahmen bei Havarien, Erste Hilfe, Abdichtung von Lecks
- b)
Abfallbehandlung und Reinhaltung der Wasserstraßen