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Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

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  Eingangsformel
Abschnitt 1
 Allgemeines
  § 1 Anwendungsbereich
  § 2 Zuständige Behörden
  § 3 Rechtsverordnung mit vorübergehender Geltungsdauer
  § 4 Auflagen
Abschnitt 2
 Ordnungswidrigkeiten
  § 5 Bewehrung der allgemeinen Vorschriften
  § 6 Bewehrung der Vorschriften über Alkohol und Drogenkonsum
  § 7 Bewehrung der Vorschriften über die Abmessungen der Fahrzeuge oder Verbände, die Fahrrinnentiefe, Abladetiefe, zusätzliche Ausrüstung oder erforderliche Sprechverbindung
  § 8 Bewehrung der Vorschriften über die zugelassenen Höchstgeschwindigkeiten oder die geforderten Mindestgeschwindigkeiten
  § 9 Bewehrung der Vorschriften über das Mitführen oder Aushändigen von Urkunden oder Unterlagen
  § 10 Bewehrung der Vorschriften über die Kennzeichnung der Fahrzeuge oder Ausrüstungsteile
  § 11 Bewehrung der Vorschriften über die Bezeichnung der Fahrzeuge, Ausrüstungsteile, Lichter oder Sichtzeichen
  § 12 Bewehrung der Vorschriften über Schallzeichen, Sprechfunk oder Navigationsgeräte
  § 13 Bewehrung der allgemeinen Vorschriften über das Verhalten im Verkehr
  § 14 Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten von Kleinfahrzeugen im Verkehr oder der Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
  § 15 Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten oder die Zeichengebung beim Begegnen
  § 16 Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten oder die Zeichengebung beim Kreuzen
  § 17 Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten oder die Zeichengebung beim Überholen
  § 18 Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten oder die Zeichengebung beim Wenden
  § 19 Bewehrung der Vorschriften über das Verhalten von Fähren oder gegenüber Fähren
  § 20 Bewehrung der Vorschriften über das Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusenvorhäfen, Schleusen, Schleusenbereiche, Schiffshebewerke oder einzelner Stromstrecken
  § 21 Bewehrung der Vorschriften über die Fahrt bei unsichtigem Wetter
  § 22 Bewehrung der Vorschriften über die Zusammenstellung der Verbände
  § 23 Bewehrung der Vorschriften über das Stillliegen, Ankern oder Festmachen
  § 24 Bewehrung der besonderen Vorschriften über das Fortbewegen von Schubverbänden oder Schubleichtern oder den Einsatz von Trägerschiffsleichtern
  § 25 Bewehrung der besonderen Vorschriften über die Fahrgastschifffahrt
  § 26 Bewehrung der Vorschriften über die Schifffahrt bei Hochwasser
  § 27 Bewehrung der Vorschriften über die Schifffahrt bei Eis
  § 28 Bewehrung der Vorschriften über die Nachtschifffahrt
  § 29 Bewehrung der Vorschriften über die Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen oder Bootsumsetzungsanlagen
  § 30 Bewehrung der Vorschriften über Meldepflichten
  § 31 Bewehrung der Vorschriften über Segelverbote
  § 32 Bewehrung der Vorschriften über besondere Verkehrsregelungen
  § 33 Bewehrung der Vorschriften über den Schutz der Anlagen oder Kanäle
  § 34 Bewehrung der Vorschriften über Befahrensverbote
  § 35 Bewehrung der Vorschriften über Verkehrsbeschränkungen
  § 36 Bewehrung der Vorschriften zum Umweltschutz oder über das Bunkern
Abschnitt 3
 Schlussbestimmungen
  § 37 Aufhebung binnenschifffahrtsrechtlicher Vorschriften
  § 38 Änderung binnenschifffahrtsrechtlicher Vorschriften
  § 39 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  Anlage