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Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstätten nach § 1 Absatz 5 des Außensteuergesetzes

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeiner Teil
Unterabschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Zurechnung von Einkünften zu einer Betriebsstätte
  § 2 Begriffsbestimmungen
  § 3 Hilfs- und Nebenrechnung
Unterabschnitt 2
 Zuordnungsregelungen
  § 4 Zuordnung von Personalfunktionen
  § 5 Zuordnung von materiellen Wirtschaftsgütern
  § 6 Zuordnung von immateriellen Werten
  § 7 Zuordnung von Beteiligungen, Finanzanlagen und ähnlichen Vermögenswerten
  § 8 Zuordnung von sonstigen Vermögenswerten
  § 9 Zuordnung von Geschäftsvorfällen des Unternehmens
  § 10 Zuordnung von Chancen und Risiken
  § 11 Zuordnung von Sicherungsgeschäften
Unterabschnitt 3
 Dotationskapital, übrige Passivposten und Finanzierungsaufwendungen
  § 12 Dotationskapital inländischer Betriebsstätten ausländischer Unternehmen
  § 13 Dotationskapital ausländischer Betriebsstätten inländischer Unternehmen
  § 14 Zuordnung übriger Passivposten
  § 15 Zuordnung von Finanzierungsaufwendungen
Unterabschnitt 4
 Anzunehmende schuldrechtliche Beziehungen
  § 16 Grundsatz
  § 17 Finanzierungsfunktion innerhalb eines Unternehmens
Abschnitt 2
 Besonderheiten für Bankbetriebsstätten
  § 18 Allgemeines
  § 19 Besondere Zuordnungsregelungen
  § 20 Dotationskapital inländischer Bankbetriebsstätten ausländischer Kreditinstitute, Bankenaufsichtsrecht
  § 21 Dotationskapital ausländischer Bankbetriebsstätten inländischer Kreditinstitute, Bankenaufsichtsrecht
  § 22 Globaler Handel mit Finanzinstrumenten
Abschnitt 3
 Besonderheiten für Versicherungsbetriebsstätten
  § 23 Allgemeines
  § 24 Besondere Zuordnungsregelungen
  § 25 Dotationskapital inländischer Versicherungsbetriebsstätten ausländischer Versicherungsunternehmen, Versicherungsaufsichtsrecht
  § 26 Dotationskapital ausländischer Versicherungsbetriebsstätten inländischer Versicherungsunternehmen, Versicherungsaufsichtsrecht
  § 27 Zuordnung von Einkünften aus Vermögenswerten
  § 28 Rückversicherung innerhalb eines Unternehmens
  § 29 Pensionsfonds und Versicherungs-Zweckgesellschaften
Abschnitt 4
 Besonderheiten für Bau- und Montagebetriebsstätten
  § 30 Allgemeines
  § 31 Besondere Zuordnungsregelungen
  § 32 Anzunehmende schuldrechtliche Beziehungen, die als Dienstleistung anzusehen sind
  § 33 Anzunehmende schuldrechtliche Beziehungen in besonderen Fällen
  § 34 Übergangsregelung für Bau- und Montagebetriebsstätten
Abschnitt 5
 Besonderheiten für Förderbetriebsstätten
  § 35 Allgemeines
  § 36 Besondere Zuordnungsregelungen
  § 37 Anzunehmende schuldrechtliche Beziehungen
  § 38 Übergangsregelung für Förderbetriebsstätten
Abschnitt 6
 Ständige Vertreter
  § 39 Ständige Vertreter
Abschnitt 7
 Schlussvorschriften
  § 40 Erstmalige Anwendung
  § 41 Inkrafttreten
  Schlussformel