* Startseite * Gesetze / Verordnungen * Aktualitätendienst * Titelsuche * Volltextsuche * Translations * Hinweise * Tastenkombinationen * Landesrecht * Rechtsprechung im Internet * Verwaltungsvorschriften im Internet * N-Lex VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR ZUR GESAMTAUSGABE ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) ANLAGE 12 (ZU § 37 ABSATZ 4) BEVOLLMÄCHTIGUNG EINES GROßKUNDEN ZUR ANTRAGSTELLUNG BEI DER ZULASSUNGSBEHÖRDE MITHILFE DER BEIM KRAFTFAHRT-BUNDESAMT VORHANDENEN ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) ANLAGE 15 (ZU § 43 ABSATZ 2 SATZ 1) FAHRZEUGSCHEINHEFT FÜR OLDTIMERFAHRZEUGE MIT ROTEM KENNZEICHEN (Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 199, S. 127)Seite 1 ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) ANLAGE 13 (ZU § 41 ABSATZ 2 SATZ 1) FAHRZEUGSCHEINHEFT FÜR FAHRZEUGE MIT ROTEM KENNZEICHEN (Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 199, S. 123 - 124)Breite 74 ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 70 ABRUF IM AUTOMATISIERTEN VERFAHREN DURCH AUSLÄNDISCHE STELLEN Zur Übermittlung durch Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrzeugregister ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 71 ÜBERMITTLUNGSSPERREN (1) Eine Übermittlungssperre gegenüber Dritten nach § 41 des Straßenverkehrsgesetzes darf nur durch die für die Zulassungsbehörde ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 72 LÖSCHUNG VON DATEN AUS DEM ZENTRALEN FAHRZEUGREGISTER (1) Bei einem Fahrzeug mit Kennzeichen nach § 9 sind die Daten im Zentralen Fahrzeugregister ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 73 LÖSCHUNG VON DATEN AUS DEM ÖRTLICHEN FAHRZEUGREGISTER (1) Bei einem Fahrzeug mit einem Kennzeichen nach § 9 sind die Daten im örtlichen Fahrzeugregister ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 74 ZENTRALE DATENBANK DER ÜBEREINSTIMMUNGSBESCHEINIGUNGEN (1) Das Kraftfahrt-Bundesamt hat eine Zentrale Datenbank der Übereinstimmungsbescheinigungen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 75 ZUSTÄNDIGKEITEN (1) Diese Verordnung wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, von den nach Landesrecht zuständigen Behörden ausgeführt. (2) Örtlich ...