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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Anlage 13 (zu § 41 Absatz 2 Satz 1)
Fahrzeugscheinheft für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 199, S. 123 - 124)
Breite 74 mm, Höhe 105 mm, Farbe hellrot, schwarzer Druck (Typendruck). Mehrseitig, auf Seite 3 und den folgenden Seiten derselbe Vordruck wie auf Seite 2. Mit Ausnahme von Seite 1 darf jede Seite Angaben über nur ein Fahrzeug enthalten. Geringfügige Abweichungen vom vorgeschriebenen Muster sind zulässig, insbesondere können zusätzliche Hinweise zur Verwendung aufgedruckt werden.
Abbildung Seite 1:
 
Fahrzeugscheinheft
für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen nach § 41 FZV
 
 Gültig vom     bis

   
     
 
Das vorstehende Kennzeichen ist

 
 Vorname, Name, Firma

 
   
   
 

Postleitzahl, Wohnort/Firmensitz, Straße und Hausnummer

 
   
   
 für die nachfolgend beschrieben Fahrzeuge zu Prüfungs-, Probe-, und Überführungsfahrten zugeteilt worden.

 
 Dieses Heft gilt nur, wenn die nachfolgende Beschreibung für das jeweilige Fahrzeug vom Inhaber in dauerhafter Schrift ausgefüllt und unterschrieben ist.
 
   
   
Ort, Datum

 
     
   Name der Zulassungsbehörde

 
   Unterschrift
 
   
Abbildung Seite 2:
1Fahrzeugklasse und Art des Aufbaus
 
2Hersteller-Kurzbezeichnung (Marke)
 
3Fahrzeug-Identifizierungsnummer
 
4Hubraum in cm3
 
 Nennleistung in kW
 
 Leermasse in kg(nur bei Krafträdern) 
5Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs
 
 (soweit nicht bekannt Baujahr) 
6Zulässige Gesamtmasse in kg
 
7Zulässige max. Achslast in kg 
 Achse 1Achse 4  
 Achse 2Achse 5  
 Achse 3   
8Höchstgeschwindigkeit in km/h
 
    
  
Ort, Datum
 
    
  Unterschrift des Inhabers und Bestätigung der Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs