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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Anlage 14 (zu § 42 Absatz 5 Satz 1)
Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 199, S. 125 - 126)
Für die Ausgestaltung, die Sicherheitsmerkmale, die Objektsicherung und die Fertigungskontrolle ist Anlage 6 Nummern 1 bis 3 entsprechend anzuwenden.
Abbildung Vorderseite:
Abbildung Vorderseite Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen. Der Inhalt entspricht dem der Anlage 6 Nummern 1 bis 3.
Abbildung Rückseite:
Abbildung Vorderseite Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen. Der Inhalt entspricht dem der Anlage 6 Nummern 1 bis 3.