Fahrzeugscheinheft für Oldtimerfahrzeuge mit rotem Kennzeichen nach § 43 FZV | ||||
| Das vorstehende Kennzeichen ist | ||||
| Vorname, Name, Firma | ||||
| Straße und Hausnummer | ||||
| Postleitzahl, Wohnort/Firmensitz | ||||
| für die in der Auflistung beschriebenen ___ Fahrzeuge zu den in den nachfolgenden Hinweisen genannten Zwecken zugeteilt worden. | ||||
| Ort, Datum | ||||
| Name der Zulassungsbehörde | ||||
| Unterschrift | ||||
| lfd. Nr. | Fahrzeugklasse | Fahrzeughersteller | FIN | Hubraum | Erstzulassung | Zul. Gesamtmasse in kg | Zul. max. Achslast in kg | max. km/h | ||
| Vorne | Mitte | Hinten | ||||||||
| Hinweise Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer-Fahrzeuge | |||
| Zwecke Das rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung wurde aufgrund der Vorschriften des § 43 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zugeteilt für: | |||
| a) | Probefahrten: | ||
| Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeug | |||
| b) | Überführungsfahrten: | ||
| Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen | |||
| c) | An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen | ||
| d) | Fahrten zum Zweck der Wartung und der Reparatur des Fahrzeugs | ||