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ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM CHIRURGIEMECHANIKER/ZUR CHIRURGIEMECHANIKERIN (CHIRURGIEMECHANIKER-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - CHIRURGMAUSBV) § 5 AUSBILDUNGSRAHMENPLAN Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 4 sollen nach der in der Anlage für die berufliche Grundbildung und für die berufliche Fachbildung ...
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Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM VERFAHRENSMECHANIKER GLASTECHNIK/ZUR VERFAHRENSMECHANIKERIN GLASTECHNIK § 4 AUSBILDUNGSRAHMENPLAN (1) Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der ...
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VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM BÜCHSENMACHER UND ZUR BÜCHSENMACHERIN*) (BÜCHSENMACHER-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - BÜCHSENMAUSBV) § 3 AUSBILDUNGSRAHMENPLAN, AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) aufgeführten Fertigkeiten ...
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DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM CHIRURGIEMECHANIKER/ZUR CHIRURGIEMECHANIKERIN (CHIRURGIEMECHANIKER-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - CHIRURGMAUSBV) ANLAGE (ZU § 5) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM CHIRURGIEMECHANIKER/ZUR CHIRURGIEMECHANIKERIN (Fundstelle: BGBl. I 1989, 575 - 584) I. Berufliche Grundbildung ...
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VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM AUGENOPTIKER UND ZUR AUGENOPTIKERIN*) (AUGENOPTIKER-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - AUGENOPTAUSBV) § 3 AUSBILDUNGSRAHMENPLAN, AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse ...
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