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Trefferliste für 'bundesbesoldungsgesetzes'
Dokument 101 - 110 von 383 Treffer,
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, umso höher die Genauigkeit.
- § 3 DJubV - Einzelnorm



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Tätigkeit, b) einer Ausbildung, c) einer Tätigkeit als Ehrenbeamtin oder Ehrenbeamterbei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 29 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes), 2. Zeiten einer Tätigkeit in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis, 3. Zeiten einer Tätigkeit a) als Mitglied des Europäischen ...
- § 31a BeamtVG - Einzelnorm



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in Luftfahrzeugen, 1. für die ein Beschluss der Bundesregierung vorliegt oder 2. die im Rahmen von Maßnahmen nach § 56 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 des Bundesbesoldungsgesetzes stattfindet.Dem steht eine sonstige Verwendung im Ausland oder außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes auf Schiffen oder in Luftfahrzeugen ...
- § 2 BBankPersV - Einzelnorm



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oder Tabellenentgelts. (2) Maßgebliches Grundgehalt ist 1. für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 12 der jeweilige Betrag nach Anlage IV des Bundesbesoldungsgesetzes in der am 1. März 2015 geltenden Fassung, 2. für die Besoldungsgruppen A 13 bis A 16 der jeweilige Betrag nach Anlage IV des Bundesbesoldungsgesetzes ...
- § 3 AuslVZV - Einzelnorm



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berücksichtigt: Stufe Mehraufwendungen oder Belastungen Zuschlag 1 2 3 1 1 Allgemeine, mit der besonderen Verwendung nach § 56 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes typischerweise verbundene Mehraufwendungen und Belastungen 54 Euro 2 2 Stärker ausgeprägte Mehraufwendungen und Belastungen, insbesondere ...
- § 2 BMVergV - Einzelnorm



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unaufschiebbaren und termingebundenen Ergebnisses. (3) Eine Mehrarbeitsvergütung wird nicht gewährt neben 1. einer Vergütung nach § 50c des Bundesbesoldungsgesetzes, 2. Auslandsbesoldung nach Abschnitt 5 des Bundesbesoldungsgesetzes, 3. einer Vergütung nach der Sanitätsdienstvergütungsverordnung.Abweichend ...
- Art 1 § 2 HStruktG - Einzelnorm



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(HAUSHALTSSTRUKTURGESETZ - HSTRUKTG) § 2 (1) Für Soldaten auf Zeit, die sich vor dem 1. Januar 1976 verpflichtet haben, ist § 3 des Bundesbesoldungsgesetzes in der bisherigen Fassung weiter anzuwenden. (2) Für ledige Beamte, Richter und Soldaten, die vor dem 1. Januar 1976 das vierzigste Lebensjahr ...
- § 11a USG - Einzelnorm



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unaufschiebbaren und zeitgebundenen Ergebnisses im Inland eine Prämie gewährt werden. Voraussetzung ist eine Entscheidung nach § 42b Absatz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes für die entsprechende Verwendung von Soldatinnen und Soldaten. (2) Die Prämie beträgt 70 Prozent der entsprechenden Prämie für Soldatinnen ...
- Art I § 4 1. BesVNG - Einzelnorm



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UND NEUREGELUNG DES BESOLDUNGSRECHTS IN BUND UND LÄNDERN (1. BESVNG) § 4 (1) Vom 1. Januar 1972 an erhöhen sich in der Anlage II des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes die Sätze des Ortszuschlages der Ortsklasse A in allen Tarifklassen und Stufen um die Hälfte des jeweiligen Unterschiedes ...
- Art X § 4 2. BesVNG - Einzelnorm



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Aufgaben und nicht für Beförderungen in Ämter der Besoldungsgruppe A 14. (2) Dienstherren, bei denen die Vomhundertsätze des § 35 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes infolge der Überführung der Beamten entsprechend den Grundsätzen des § 2 überschritten werden, dürfen bis zur Erreichung der Vomhundertsätze ...
- § 18 1. BesVNG - Einzelnorm



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nach der Verkündung dieses Gesetzes unter Berücksichtigung der gemeinsamen Belange aller Dienstherren anzupassen. Bei der Anpassung an § 53 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes ist § 5 des bezeichneten Gesetzes auch für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1971 in der Neufassung ...
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