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Trefferliste für 'bundesbesoldungsgesetzes'
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- § 87 SVG - Einzelnorm



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in Luftfahrzeugen, 1. für die ein Beschluss der Bundesregierung vorliegt oder 2. die im Rahmen von Maßnahmen nach § 56 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 des Bundesbesoldungsgesetzes stattfindet.Dem steht eine sonstige Verwendung im Ausland oder außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes auf Schiffen oder in Luftfahrzeugen ...
- Art 2 § 3 BGSPersG - Einzelnorm



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DES BUNDESGRENZSCHUTZES (BGSPERSG) § 3 ÜBERGANGSVORSCHRIFTEN (1) Ein Anspruch auf eine Dienstzeitprämie, der nach § 77 Abs. 3 Satz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes in der bis zum 30. Juni 1976 geltenden Fassung erst nach diesem Zeitpunkt entsteht, wird durch § 1 Nr. 2 nicht berührt. (2) Eine nach § 77 ...
- § 5 SMVergV - Einzelnorm



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- SMVERGV) § 5 AUSSCHLUSS DES ANSPRUCHS (1) Die Vergütung wird nicht gewährt neben 1. einer Vergütung nach § 50a des Bundesbesoldungsgesetzes, 2. Auslandsbesoldung nach Abschnitt 5 des Bundesbesoldungsgesetzes, 3. einer Vergütung nach der Sanitätsdienstvergütungsverordnung. (2) Abweichend von Absatz ...
- § 3 AuslVZV - Einzelnorm



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berücksichtigt: Stufe Mehraufwendungen oder Belastungen Zuschlag 1 2 3 1 1 Allgemeine, mit der besonderen Verwendung nach § 56 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes typischerweise verbundene Mehraufwendungen und Belastungen 54 Euro 2 2 Stärker ausgeprägte Mehraufwendungen und Belastungen, insbesondere ...
- § 22 EZulV - Einzelnorm



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(1) Beamte und Soldaten mit Anspruch auf die Stellenzulage nach den Nummern 8 oder 9 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B des Bundesbesoldungsgesetzes erhalten eine Zulage, wenn sie für besondere Einsätze verwendet werden. Eine Zulage erhalten auch Beamte mit Anspruch auf die ...
- Art 1 § 2 HStruktG - Einzelnorm



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(HAUSHALTSSTRUKTURGESETZ - HSTRUKTG) § 2 (1) Für Soldaten auf Zeit, die sich vor dem 1. Januar 1976 verpflichtet haben, ist § 3 des Bundesbesoldungsgesetzes in der bisherigen Fassung weiter anzuwenden. (2) Für ledige Beamte, Richter und Soldaten, die vor dem 1. Januar 1976 das vierzigste Lebensjahr ...
- § 10 BfAAG - Einzelnorm



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31. Dezember 2026 eine Aufbauzulage in Höhe der Stellenzulage nach Nummer 7 Absatz 1 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B des Bundesbesoldungsgesetzes. (2) § 13 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juni 2009 (BGBl. I S. 1434), das zuletzt durch ...
- Art I § 4 1. BesVNG - Einzelnorm



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UND NEUREGELUNG DES BESOLDUNGSRECHTS IN BUND UND LÄNDERN (1. BESVNG) § 4 (1) Vom 1. Januar 1972 an erhöhen sich in der Anlage II des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes die Sätze des Ortszuschlages der Ortsklasse A in allen Tarifklassen und Stufen um die Hälfte des jeweiligen Unterschiedes ...
- § 2 BMVergV - Einzelnorm



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unaufschiebbaren und termingebundenen Ergebnisses. (3) Eine Mehrarbeitsvergütung wird nicht gewährt neben 1. einer Vergütung nach § 50c des Bundesbesoldungsgesetzes, 2. Auslandsbesoldung nach Abschnitt 5 des Bundesbesoldungsgesetzes, 3. einer Vergütung nach der Sanitätsdienstvergütungsverordnung.Abweichend ...
- § 31a BeamtVG - Einzelnorm



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in Luftfahrzeugen, 1. für die ein Beschluss der Bundesregierung vorliegt oder 2. die im Rahmen von Maßnahmen nach § 56 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 des Bundesbesoldungsgesetzes stattfindet.Dem steht eine sonstige Verwendung im Ausland oder außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes auf Schiffen oder in Luftfahrzeugen ...
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