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Trefferliste für 'tier'
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- § 29a TierImpfStV 2006 - Einzelnorm



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UND ANTIGENE NACH DEM TIERGESUNDHEITSGESETZ (TIERIMPFSTOFF-VERORDNUNG) § 29A ÄNDERUNG DER ZULASSUNG EINES MITTELS, DAS NICHT ZUR ANWENDUNG AM TIER BESTIMMT IST (1) Soweit sich Änderungen gegenüber den Angaben und Unterlagen nach § 20 Absatz 4 und der Zusammenfassung nach § 21 Absatz 2 ergeben, hat der ...
- § 30 TierImpfStV 2006 - Einzelnorm



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) § 30 ERFASSEN UND AUSWERTEN VON RISIKEN (1) Die zuständige Zulassungsstelle hat zur Verhütung von Gefahren für die Gesundheit von Mensch oder Tier die bei der Anwendung von Mitteln, die zur Anwendung am Tier bestimmt sind, auftretenden Risiken, insbesondere Nebenwirkungen, Wechselwirkungen mit anderen ...
- § 33 TierSchNutztV - Einzelnorm



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, dass 1. eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche nach folgender Tabelle zur Verfügung steht: Mastkaninchen Fläche in Quadrat- zentimetern je Tier 1. bis 4. Tier 1 500 5. bis 10. Tier 1 000 11. bis 24. Tier 850 ab 25. Tier 700, 2. eine Mindestfläche von 8 000 Quadratzentimetern zur Verfügung steht ...
- § 34 TierZDV - Einzelnorm



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gekennzeichnet oder in der dort vorgeschriebenen Weise gelagert wird, 2. entgegen § 11 Satz 1 Nummer 4 nicht sicherstellt, dass ein dort genanntes Tier untersucht oder von der Gewinnung von Samen ausgeschlossen wird, 3. entgegen § 11 Satz 1 Nummer 5 nicht sicherstellt, dass ein dort genanntes Tier die ...
- § 10 LFGB - Einzelnorm



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FUTTERMITTELGESETZBUCH 1) 2) 3) (LEBENSMITTEL- UND FUTTERMITTELGESETZBUCH - LFGB) § 10 STOFFE MIT PHARMAKOLOGISCHER WIRKUNG (1) Es ist verboten, vom Tier gewonnene Lebensmittel in den Verkehr zu bringen, wenn in oder auf ihnen Stoffe mit pharmakologischer Wirkung oder deren Umwandlungsprodukte vorhanden ...
- § 49 StrlSchV - Einzelnorm



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IONISIERENDER STRAHLUNG (STRAHLENSCHUTZVERORDNUNG - STRLSCHV) § 49 ERFORDERLICHE KENNTNISSE IM STRAHLENSCHUTZ BEI DER ANWENDUNG AM MENSCHEN UND AM TIER IN DER TIERHEILKUNDE (1) Folgende Personen haben die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz in der Regel nach § 74 Absatz 2 Satz 2 des Strahlenschutzgesetzes ...
- § 87 StrlSchG - Einzelnorm



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- STRLSCHG) § 87 VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNGEN ZUM SCHUTZ VON PERSONEN BEI DER ANWENDUNG RADIOAKTIVER STOFFE ODER IONISIERENDER STRAHLUNG AM TIER IN DER TIERHEILKUNDE Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zum Schutz der bei der Anwendung radioaktiver ...
- § 10 MilzbRbV - Einzelnorm



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Satz 2, § 5 Absatz 1 Satz 1, § 7 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 2 oder § 9 Satz 1 zuwiderhandelt, 4. entgegen § 3 Nummer 1 oder § 4 Nummer 2 ein Tier nicht absondert, 5. entgegen § 3 Nummer 2 ein Tier verbringt, 6. ohne Genehmigung nach § 3 Nummer 3 Satz 2 oder § 4 Nummer 4 oder Nummer 6, auch in ...
- § 2 BArtSchV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUM SCHUTZ WILD LEBENDER TIER- UND PFLANZENARTEN (BUNDESARTENSCHUTZVERORDNUNG - BARTSCHV) § 2 AUSNAHMEN (1) Die Verbote des § 44 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Bundesnaturschutzgesetzes gelten nicht für Pilze der nachstehend
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- § 3 BArtSchV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUM SCHUTZ WILD LEBENDER TIER- UND PFLANZENARTEN (BUNDESARTENSCHUTZVERORDNUNG - BARTSCHV) § 3 VERBOTE FÜR NICHT BESONDERS GESCHÜTZTE TIERARTEN (1) Die Besitz- und Vermarktungsverbote des § 44 Absatz 2 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes gelten
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