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Trefferliste für 'eintragung'

Dokument 121 - 130 von 2392 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 28a StVG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRSGESETZ (STVG) § 28A EINTRAGUNG BEIM ABWEICHEN VOM BUßGELDKATALOG Wird die Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit nach den § 24 Absatz 1, § 24a und § 24c lediglich mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der betroffenen Person ...
§ 3 WRegG - Einzelnorm****
... ZUM BETRIEB EINES REGISTERS ZUM SCHUTZ DES WETTBEWERBS UM ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE UND KONZESSIONEN (WETTBEWERBSREGISTERGESETZ - WREGG) § 3 INHALT DER EINTRAGUNG IN DAS WETTBEWERBSREGISTER (1) Die Registerbehörde speichert folgende Daten, die ihr von einer nach § 4 zur Mitteilung verpflichteten Behörde ...
§ 12 HGB - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 12 ANMELDUNGEN ZUR EINTRAGUNG UND EINREICHUNGEN (1) Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsregister sind elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. Die öffentliche Beglaubigung mittels Videokommunikation gemäß § 40a ...
§ 282 AktG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 282 EINTRAGUNG DER PERSÖNLICH HAFTENDEN GESELLSCHAFTER Bei der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister sind statt der Vorstandsmitglieder die persönlich haftenden Gesellschafter anzugeben. Ferner ist einzutragen, welche Vertretungsbefugnis ...
§ 59 BGB - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BÜRGERLICHES GESETZBUCH (BGB) § 59 ANMELDUNG ZUR EINTRAGUNG (1) Der Vorstand hat den Verein zur Eintragung anzumelden. (2) Der Anmeldung sind Abschriften der Satzung und der Urkunden über die Bestellung des Vorstands beizufügen. (3) Die Satzung soll von ...
§ 294 AktG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 294 EINTRAGUNG. WIRKSAMWERDEN (1) Der Vorstand der Gesellschaft hat das Bestehen und die Art des Unternehmensvertrages sowie den Namen des anderen Vertragsteils zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden; beim Bestehen einer Vielzahl ...
§ 298 AktG - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 298 ANMELDUNG UND EINTRAGUNG Der Vorstand der Gesellschaft hat die Beendigung eines Unternehmensvertrags, den Grund und den Zeitpunkt der Beendigung unverzüglich zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. * zum Seitenanfang * Impressum ...
§ 76 GBV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DER GRUNDBUCHORDNUNG (GRUNDBUCHVERFÜGUNG - GBV) § 76 ÄUßERE FORM DER EINTRAGUNG Die äußere Form der Wiedergabe einer Eintragung bestimmt sich nach dem Abschnitt III. § 63 Satz 3 bleibt unberührt. * zum Seitenanfang * Impressum ...
§ 6 GGV - Einzelnorm****
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ANLEGUNG UND FÜHRUNG VON GEBÄUDEGRUNDBÜCHERN (GEBÄUDEGRUNDBUCHVERFÜGUNG - GGV) § 6 EINTRAGUNG DES GEBÄUDEEIGENTUMS GEMÄß ARTIKEL 233 §§ 2B UND 8 EGBGB Vor Anlegung des Gebäudegrundbuchblattes ist das Gebäudeeigentum von Amts wegen in der zweiten ...
§ 1 QEWV - Einzelnorm****
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZU QUALIFIZIERTEN EINRICHTUNGEN UND QUALIFIZIERTEN WIRTSCHAFTSVERBÄNDEN (QEWV) § 1 ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DIE LISTE DER QUALIFIZIERTEN VERBRAUCHERVERBÄNDE (1) Der Antrag eines eingetragenen Vereins auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Verbraucherverbände ...
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