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Trefferliste für 'aprv'
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- Anlage 9 NotSan-APrV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR NOTFALLSANITÄTERINNEN UND NOTFALLSANITÄTER (NOTSAN-APRV) ANLAGE 9 (ZU § 21 ABSATZ 3) (Fundstelle: BGBl. I 2013, 4301) Die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung
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- § 5 PTA-APrV - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR PHARMAZEUTISCH-TECHNISCHE ASSISTENTINNEN UND PHARMAZEUTISCH-TECHNISCHE ASSISTENTEN (PTA-APRV) § 5 NIEDERSCHRIFT Über die Prüfung in jedem Fach ist eine Niederschrift zu fertigen, aus der Gegenstand, Ablauf und Ergebnisse der Prüfung und etwa ...
- § 3 DiätAss-APrV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR DIÄTASSISTENTINNEN UND DIÄTASSISTENTEN (DIÄTASS-APRV) § 3 PRÜFUNGSAUSSCHUß (1) Bei jeder Schule wird ein Prüfungsausschuß gebildet, der aus folgenden Mitgliedern besteht: 1. einem fachlich geeigneten Vertreter der
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- § 22 ATA-OTA-APrV - Einzelnorm



... ZUM OPERATIONSTECHNISCHEN ASSISTENTEN 1 (ANÄSTHESIETECHNISCHE- UND OPERATIONSTECHNISCHE-ASSISTENTEN-AUSBILDUNGS- UND -PRÜFUNGSVERORDNUNG - ATA-OTA-APRV) § 22 RÜCKTRITT VON DER STAATLICHEN PRÜFUNG (1) Tritt die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat nach ihrer oder seiner Zulassung von der Prüfung ...
- Anlage 10 NotSan-APrV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR NOTFALLSANITÄTERINNEN UND NOTFALLSANITÄTER (NOTSAN-APRV) ANLAGE 10 (ZU § 22 ABSATZ 2) (Fundstelle: BGBl. I 2013, 4302) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bezeichnung der Einrichtung Bescheinigung
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- § 6 PTA-APrV - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR PHARMAZEUTISCH-TECHNISCHE ASSISTENTINNEN UND PHARMAZEUTISCH-TECHNISCHE ASSISTENTEN (PTA-APRV) § 6 (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
- § 4 DiätAss-APrV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR DIÄTASSISTENTINNEN UND DIÄTASSISTENTEN (DIÄTASS-APRV) § 4 ZULASSUNG ZUR PRÜFUNG (1) Der Vorsitzende entscheidet auf Antrag des Prüflings über die Zulassung zur Prüfung und setzt die Prüfungstermine im Benehmen mit
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- § 23 ATA-OTA-APrV - Einzelnorm



... ZUM OPERATIONSTECHNISCHEN ASSISTENTEN 1 (ANÄSTHESIETECHNISCHE- UND OPERATIONSTECHNISCHE-ASSISTENTEN-AUSBILDUNGS- UND -PRÜFUNGSVERORDNUNG - ATA-OTA-APRV) § 23 VERSÄUMNISFOLGEN (1) Versäumt eine Prüfungskandidatin oder ein Prüfungskandidat einen Prüfungstermin, gibt sie eine Aufsichtsarbeit nicht oder ...
- Anlage 11 NotSan-APrV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR NOTFALLSANITÄTERINNEN UND NOTFALLSANITÄTER (NOTSAN-APRV) ANLAGE 11 (ZU § 22 ABSATZ 7) (Fundstelle: BGBl. I 2013, 4303) Die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung
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- § 7 PTA-APrV - Einzelnorm



... Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR PHARMAZEUTISCH-TECHNISCHE ASSISTENTINNEN UND PHARMAZEUTISCH-TECHNISCHE ASSISTENTEN (PTA-APRV) § 7 BESTEHEN UND WIEDERHOLUNG DER PRÜFUNG (1) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder der nach § 2 Abs. 1 Satz 3 für den ersten Prüfungsabschnitt vorgeschriebenen ...
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