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Trefferliste für 'seeschiffen'
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- Anlage NS-AufhG - Einzelnorm



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. I S. 277) 40. Verordnung zur Sicherung des totalen Kriegseinsatzes vom 25. August 1944 (RGBl. I S. 184) 41. Polizeiverordnung über das Betreten von Seeschiffen in deutschen Häfen vom 16. September 1944 (RGBl. I S. 223) 42. Verordnung zur Sicherung des Fronteinsatzes vom 26. Januar 1945 (RGBl. I S. ...
- RheinSchPersV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis



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§ 3.18 Nichterfüllung der Ausrüstung nach § 3.14 § 3.19 Mindestbesatzung der übrigen Fahrzeuge § 3.20 Mindestbesatzung von Seeschiffen § 3.21 Mindestbesatzung von Kanalpenichen § 3.22 Mindestbesatzung von Sportfahrzeugen § 3.23 Ausnahme Kapitel 4 Ergänzende Bestimmungen für ...
- Anlage BAFABGebV - Einzelnorm



- zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT UND ENERGIE FÜR INDIVIDUELL ZURECHENBARE ÖFFENTLICHE LEISTUNGEN DES BUNDESAMTS FÜR WIRTSCHAFT UND AUSFUHRKONTROLLE (BAFA BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG - BAFABGEBV) ANLAGE (ZU § 2 ABSATZ 1) GEBÜHREN
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- Inhaltsübersicht SGB 7 - Einzelnorm



- weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SIEBTES BUCH SOZIALGESETZBUCH - GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG - (ARTIKEL 1 DES GESETZES VOM 7. AUGUST 1996, BGBL. I S. 1254) INHALTSÜBERSICHT Erstes Kapitel Aufgaben, versicherter Personenkreis, Versicherungsfall Erster Abschnitt Aufgaben der
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- § 1 MilchMargG - Einzelnorm



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für Erzeugnisse im Sinne dieses Gesetzes, die zur Lieferung in Gebiete außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes oder für die Ausrüstung von Seeschiffen bestimmt sind. Zu diesem Zweck bestimmte Erzeugnisse müssen, wenn sie nicht den Vorschriften dieses Gesetzes entsprechen, von den für den Geltungsbereich ...
- Anlage 16 PfandMeldeV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER PFANDBRIEFRECHTLICHE MELDUNGEN (PFANDBRIEF-MELDEVERORDNUNG - PFANDMELDEV) ANLAGE 16 MELDUNG: SCHIFFSPFANDBRIEFE – DECKUNG (SCHDCK) (Fundstelle: BGBl. I 2022, 1672 - 1677) I. Kopf des Meldebogens Im Kopf des Meldebogens sind Felder
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- § 17 KonsVerCHEV - Einzelnorm



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- KONSVERCHEV) § 17 VERSCHIEDENE SONDERFÄLLE (1) Bei den unter Artikel 15 Absatz 3 des Abkommens fallenden Arbeitnehmern an Bord von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr ist Artikel 15a des Abkommens nicht anzuwenden. (2) Der Steuerabzug für Künstler, Musiker, Sportler und Artisten ...
- § 22a KrWaffKontrG - Einzelnorm



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ausführt, durch das Bundesgebiet durchführt oder aus dem Bundesgebiet verbringt, ohne daß die hierzu erforderliche Beförderung genehmigt ist, 5. mit Seeschiffen, welche die Bundesflagge führen, oder mit Luftfahrzeugen, die in die Luftfahrzeugrolle der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind, absichtlich ...
- § 6 LTV - Einzelnorm



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und Lotsgelder Verpflichtete zu tragen. (2) Bei der Bemessung der Lotsabgaben und der Lotsgelder werden als Bruttoraumzahl zugrunde gelegt: 1. bei Seeschiffen die Bruttoraumzahl nach dem Internationalen Schiffsmessbrief (1969) nach der Anlage II des Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommens ...
- § 1 FPackV - Einzelnorm



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verwenden, 2. Gratisproben, 3. Fertigpackungen, die zum Verbringen aus dem Geltungsbereich des Mess- und Eichgesetzes oder für die Ausrüstung von Seeschiffen bestimmt sind, ausgenommen Fertigpackungen mit dem ℮-Zeichen nach § 11, 4. konformitätsbewertete oder geeichte Maßverkörperungen oder 5 ...
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