zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IN DER BUNDESVERWALTUNG UND IN DEN GERICHTEN DES BUNDES (BUNDESGLEICHSTELLUNGSGESETZ - BGLEIG) § 23 ZUSAMMENLEGUNG, AUFSPALTUNG UND EINGLIEDERUNG (1) Bei der Zusammenlegung von Dienststellen zu einer ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER STATISTISCHE ERHEBUNGEN ZUR GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IN DEN DIENSTSTELLEN UND GREMIEN DES BUNDES (GLEICHSTELLUNGSSTATISTIKVERORDNUNG - GLEISTATV) § 6 MELDUNG UND AUFBEREITUNG DER DATEN FÜR DEN GLEICHSTELLUNGSINDEX (1) Für ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR FÖRDERUNG DER ENTGELTTRANSPARENZ ZWISCHEN FRAUEN UND MÄNNERN (ENTGELTTRANSPARENZGESETZ - ENTGTRANSPG) § 14 VERFAHREN BEI TARIFGEBUNDENEN UND TARIFANWENDENDEN ARBEITGEBERN (1) Beschäftigte tarifgebundener und tarifanwendender Arbeitgeber wenden ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IN DER BUNDESVERWALTUNG UND IN DEN GERICHTEN DES BUNDES (BUNDESGLEICHSTELLUNGSGESETZ - BGLEIG) § 24 RECHTSSTELLUNG (1) Die Gleichstellungsbeauftragte gehört der Personalverwaltung an. In Dienststellen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR FÖRDERUNG DER ENTGELTTRANSPARENZ ZWISCHEN FRAUEN UND MÄNNERN (ENTGELTTRANSPARENZGESETZ - ENTGTRANSPG) § 15 VERFAHREN BEI NICHT TARIFGEBUNDENEN UND NICHT TARIFANWENDENDEN ARBEITGEBERN (1) Beschäftigte nicht tarifgebundener und nicht tarifanwendender ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND ZUR ÜBERTRAGUNG VON ZUSTÄNDIGKEITEN IN ANGELEGENHEITEN DER BESOLDUNG, DER BEIHILFE UND DER UNFALLFÜRSORGE AUF DAS BUNDESVERWALTUNGSAMT (BMFSFJBVABESBEIHUNFFANO) § 2 VERTRETUNG BEI ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER STATISTISCHE ERHEBUNGEN ZUR GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IN DEN DIENSTSTELLEN UND GREMIEN DES BUNDES (GLEICHSTELLUNGSSTATISTIKVERORDNUNG - GLEISTATV) § 8 DATENSCHUTZ Die Dienststellen und Institutionen des Bundes haben sicherzustellen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR FÖRDERUNG DER ENTGELTTRANSPARENZ ZWISCHEN FRAUEN UND MÄNNERN (ENTGELTTRANSPARENZGESETZ - ENTGTRANSPG) § 16 ÖFFENTLICHER DIENST Der Anspruch nach § 10 besteht auch für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes nach § 5 Absatz 2 Nummer 1 bis 5 in ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DIE GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN IN DER BUNDESVERWALTUNG UND IN DEN GERICHTEN DES BUNDES (BUNDESGLEICHSTELLUNGSGESETZ - BGLEIG) § 26 AUFGABEN DER STELLVERTRETERIN UND DER VERTRAUENSFRAU (1) Die Stellvertreterin wird grundsätzlich im ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND ZUR ÜBERTRAGUNG VON ZUSTÄNDIGKEITEN IN ANGELEGENHEITEN DER BESOLDUNG, DER BEIHILFE UND DER UNFALLFÜRSORGE AUF DAS BUNDESVERWALTUNGSAMT (BMFSFJBVABESBEIHUNFFANO) § 3 ABSEHEN VON ...