zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KOCH UND ZUR KÖCHIN* (KOCHAUSBILDUNGSVERORDNUNG - KOCHAUSBV) § 5 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG UND AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Die Berufsausbildung gliedert sich in: 1. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KOCH UND ZUR KÖCHIN* (KOCHAUSBILDUNGSVERORDNUNG - KOCHAUSBV) ANLAGE 1 (ZU § 4 ABSATZ 1) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KOCH UND ZUR KÖCHIN (Fundstelle: BGBl. I 2022, 404 - 411) Abschnitt A ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUR SERVICEKRAFT FÜR SCHUTZ UND SICHERHEIT *) § 7 FORTSETZUNG DER BERUFSAUSBILDUNG Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung im Ausbildungsberuf „Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ kann im Ausbildungsberuf ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM EDELSTEINFASSER UND ZUR EDELSTEINFASSERIN * (EDELSTEINFASSER-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - EDLSTFAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM EDELSTEINFASSER UND ZUR EDELSTEINFASSERIN * (EDELSTEINFASSER-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - EDLSTFAUSBV) § 5 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG, AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Die Berufsausbildung gliedert sich in: 1. berufsprofilgebende ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM STRAßENWÄRTER/ZUR STRAßENWÄRTERIN § 3 BERUFSAUSBILDUNG IN ÜBERBETRIEBLICHEN AUSBILDUNGSSTÄTTEN In der Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin sind in mindestens 22 Wochen insbesondere Fertigkeiten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUR FACHKRAFT FÜR METALLTECHNIK* § 3 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildungsinhalte in den Fachrichtungen 1. Montagetechnik, 2. Konstruktionstechnik ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM EDELSTEINFASSER UND ZUR EDELSTEINFASSERIN * (EDELSTEINFASSER-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - EDLSTFAUSBV) ANLAGE (ZU § 4 ABSATZ 1) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM EDELSTEINFASSER UND ZUR EDELSTEINFASSERIN ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG FÜR KAUFLEUTE IN DEN DIENSTLEISTUNGSBEREICHEN GESUNDHEITSWESEN SOWIE VERANSTALTUNGSWIRTSCHAFT ANLAGE 1 (ZU § 5) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KAUFMANN IM GESUNDHEITSWESEN/ZUR KAUFFRAU IM GESUNDHEITSWESEN ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM DROGIST/ZUR DROGISTIN ANLAGE 1 (ZU § 4) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM DROGIST/ZUR DROGISTIN - SACHLICHE GLIEDERUNG - (Fundstelle: BGBl. I 1992, 1200 - 1212; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl ...