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Trefferliste für 'gesellschaften'

Dokument 151 - 160 von 854 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
Art 25 EGHGB - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM HANDELSGESETZBUCH ART 25  (1) Auf die Prüfung des Jahresabschlusses 1. von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Gesellschaften, bei denen kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, wenn die Mehrheit der Anteile ...
Art 97 § 32 EGAO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUR ABGABENORDNUNG (EGAO) § 32 MITTEILUNGSPFLICHT ÜBER BEZIEHUNGEN ZU DRITTSTAAT-GESELLSCHAFTEN (1) § 138 Absatz 2 bis 5, § 138b und § 379 Absatz 2 Nummer 1d der Abgabenordnung in der am 25. Juni 2017 geltenden Fassung sind erstmals ...
§ 3 KfWV - Einzelnorm*
... (KFW-VERORDNUNG - KFWV) § 3 VORSCHRIFTEN FÜR INSTITUTE, INSTITUTSGRUPPEN, FINANZHOLDING-GRUPPEN, FINANZKONGLOMERATE, GEMISCHTE FINANZHOLDING-GESELLSCHAFTEN UND GEMISCHTE UNTERNEHMEN Folgende Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, der Verordnung (EU) 2022/2554 und des Kreditwesengesetzes sind ...
§ 57c GmbHG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) § 57C KAPITALERHÖHUNG AUS GESELLSCHAFTSMITTELN (1) Das Stammkapital kann durch Umwandlung von Rücklagen in Stammkapital erhöht werden (Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln).(2) ...
§ 57d GmbHG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) § 57D AUSWEISUNG VON KAPITAL- UND GEWINNRÜCKLAGEN (1) Die Kapital- und Gewinnrücklagen, die in Stammkapital umgewandelt werden sollen, müssen in der letzten Jahresbilanz und, wenn dem ...
§ 57g GmbHG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) § 57G VORHERIGE BEKANNTGABE DES JAHRESABSCHLUSSES Die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags über die vorherige Bekanntgabe des Jahresabschlusses an die Gesellschafter sind in den Fällen ...
§ 57h GmbHG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) § 57H ARTEN DER KAPITALERHÖHUNG (1) Die Kapitalerhöhung kann vorbehaltlich des § 57l Abs. 2 durch Bildung neuer Geschäftsanteile oder durch Erhöhung des Nennbetrags der Geschäftsanteile ...
§ 57i GmbHG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) § 57I ANMELDUNG UND EINTRAGUNG DES ERHÖHUNGSBESCHLUSSES (1) Der Anmeldung des Beschlusses über die Erhöhung des Stammkapitals zur Eintragung in das Handelsregister ist die der Kapitalerhöhung ...
§ 57j GmbHG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) § 57J VERTEILUNG DER GESCHÄFTSANTEILE Die neuen Geschäftsanteile stehen den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer bisherigen Geschäftsanteile zu. Ein entgegenstehender Beschluß der Gesellschafter ...
§ 57k GmbHG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ BETREFFEND DIE GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBHG) § 57K TEILRECHTE; AUSÜBUNG DER RECHTE (1) Führt die Kapitalerhöhung dazu, daß auf einen Geschäftsanteil nur ein Teil eines neuen Geschäftsanteils entfällt, so ist dieses Teilrecht selbständig ...
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