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Trefferliste für 'whg'
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- wasg_by__32 - Einzelnorm



- BAYERN BAYERISCHES WASSERGESETZ (BAYWG) VOM 25. FEBRUAR 2010 ART. 32 AUSGLEICH FÜR SCHUTZGEBIETSBEDINGTE BELASTUNGEN (Abweichend von § 52 Abs. 5 WHG) 1 Setzt eine Anordnung nach § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder 2 WHG, auch in Verbindung mit § 52 Abs. 2 und 3 WHG, erhöhte Anforderungen fest, die 1. die
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- nwg_nd__77 - Einzelnorm



- NIEDERSACHSEN NIEDERSÄCHSISCHES WASSERGESETZ (NWG) VOM 19. FEBRUAR 2010 *) ) **) ) § 77 BESONDERE PFLICHTEN BEI DER GEWÄSSERUNTERHALTUNG (zu § 41 WHG) (1) 1 Anlieger und Hinterlieger müssen das Einebnen des Aushubs auf ihren Grundstücken dulden, wenn es die bisherige Nutzung nicht dauernd beeinträchtigt
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- nwg_nd__61 - Einzelnorm



- NIEDERSACHSEN NIEDERSÄCHSISCHES WASSERGESETZ (NWG) VOM 19. FEBRUAR 2010 *) ) **) ) § 61 GEWÄSSERUNTERHALTUNG (zu § 39 WHG) (1) 1 Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst seinen ordnungsgemäßen Abfluss und an schiffbaren Gewässern die Erhaltung der Schiffbarkeit. 2 Die Unterhaltung umfasst auch die
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- wasg_by__21 - Einzelnorm



- BAYERN BAYERISCHES WASSERGESETZ (BAYWG) VOM 25. FEBRUAR 2010 ART. 21 GEWÄSSERRANDSTREIFEN (Abweichend von § 38 Abs. 2 bis 5 WHG) (1) 1 Gewässerrandstreifen können an Gewässern erster und zweiter Ordnung durch Verträge mit den Grundstückseigentümern festgelegt werden, soweit dies im Rahmen der Gewässerunterhaltungspflicht
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- nwg_nd__117 - Einzelnorm



- NIEDERSACHSEN NIEDERSÄCHSISCHES WASSERGESETZ (NWG) VOM 19. FEBRUAR 2010 *) ) **) ) § 117 MAßNAHMENPROGRAMM (zu § 82 WHG) (1) 1 Für die niedersächsischen Teile der Flussgebietseinheiten Ems, Weser, Elbe und Rhein erstellen die Wasserbehörden unter Einbeziehung der Belange der Wassernutzer jeweils einen
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- nwg_nd__109 - Einzelnorm



- NIEDERSACHSEN NIEDERSÄCHSISCHES WASSERGESETZ (NWG) VOM 19. FEBRUAR 2010 *) ) **) ) § 109 ANWENDBARE VORSCHRIFTEN, VERFAHREN (zu § 70 WHG) (1) 1 Für die Planfeststellung gilt § 70 Abs. 1 WHG mit folgenden Abweichungen: 1. Die Frist für die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme und für die Veranlassung
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- wasg_rp__54 - Einzelnorm



... (LWG) VOM 14. JULI 2015 § 54 WASSERSCHUTZGEBIETE (1) Die obere Wasserbehörde wird ermächtigt, Rechtsverordnungen nach § 51 Abs. 1 Satz 1 WHG zu erlassen, und ist zuständig für vorläufige Anordnungen und behördliche Entscheidungen nach § 52 WHG. (2) Auf die Festsetzung von Wasserschutzgebieten nach § ...
- wasg_by__31 - Einzelnorm



... , WASSER- UND HEILQUELLENSCHUTZGEBIETE (Zu § 50 Abs. 5, abweichend von § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und zu § 51 Abs. 1 Satz 3, § 53 Abs. 4 WHG) (1) 1 Zuständig für den Erlass einer Rechtsverordnung nach § 50 Abs. 5 WHG ist das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit. 2 In der Rechtsverordnung kann bestimmt ...
- wasg_by__30 - Einzelnorm



- BAYERN BAYERISCHES WASSERGESETZ (BAYWG) VOM 25. FEBRUAR 2010 ART. 30 ERDAUFSCHLÜSSE (Abweichend von § 49 WHG) (1) 1 Der Anzeige nach § 49 Abs. 1 Satz 1 WHG sind die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen beizufügen. 2 Werden Dritte mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt, so obliegt diesen
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- wasg_sh__49 - Einzelnorm



... ) IN DER FASSUNG VOM 11. FEBRUAR 2008 § 49 BEHÖRDLICHE ENTSCHEIDUNGEN ZUR GEWÄSSERUNTERHALTUNG (zu § 42 Abs. 1 und abweichend von § 42 Abs. 2 WHG) (1) Die untere Wasserbehörde erlässt die nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 und 2 WHG zulässigen behördlichen Entscheidungen durch wasserbehördliche Anordnung. Dabei ...
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