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Trefferliste für 'aufhebung'
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- § 48 SGB 10 - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZEHNTES BUCH SOZIALGESETZBUCH - SOZIALVERWALTUNGSVERFAHREN UND SOZIALDATENSCHUTZ - (SGB X) § 48 AUFHEBUNG EINES VERWALTUNGSAKTES MIT DAUERWIRKUNG BEI ÄNDERUNG DER VERHÄLTNISSE (1) Soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die beim Erlass
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- § 14 HIVHG - Einzelnorm



... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE HUMANITÄRE HILFE FÜR DURCH BLUTPRODUKTE HIV-INFIZIERTE PERSONEN (HIV-HILFEGESETZ - HIVHG) § 14 AUFHEBUNG DER STIFTUNG Die Stiftung wird aufgehoben, wenn der Stiftungszweck erfüllt ist. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
- § 9 FKeramAusbV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM FIGURENKERAMFORMER/ZUR FIGURENKERAMFORMERIN § 9 AUFHEBUNG VON VORSCHRIFTEN Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsausbildungspläne und Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf Figurenkeramformer/Figurenkeramformerin
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- § 10 HolzbInstrmMAusbV - Einzelnorm



... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM HOLZBLASINSTRUMENTENMACHER/ZUR HOLZBLASINSTRUMENTENMACHERIN § 10 AUFHEBUNG VON VORSCHRIFTEN Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf Holzblasinstrumentenmacher ...
- Art 2 EGInsO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUR INSOLVENZORDNUNG (EGINSO) ART 2 AUFHEBUNG VON GESETZEN Es werden aufgehoben: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. die Gesamtvollstreckungsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 1991 (BGBl. I S. 1185), geändert durch Artikel 5 des
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- § 13 KrZwMG - Einzelnorm



... GESETZ ÜBER DEN ZWEITMARKT FÜR NOTLEIDENDE KREDITE UND ÜBER KREDITDIENSTLEISTUNGSINSTITUTE (KREDITZWEITMARKTGESETZ - KRZWMG) § 13 ERLÖSCHEN UND AUFHEBUNG DER ERLAUBNIS (1) Die Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 Satz 1 erlischt, wenn das Kreditdienstleistungsinstitut von der Erlaubnis nicht innerhalb eines ...
- § 69b GewO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GEWERBEORDNUNG § 69B ÄNDERUNG UND AUFHEBUNG DER FESTSETZUNG (1) Die zuständige Behörde kann in dringenden Fällen vorübergehend die Zeit, die Öffnungszeiten und den Platz der Veranstaltung abweichend von der Festsetzung regeln. (2) Die zuständige Behörde
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- § 25 IntGüRVG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis INTERNATIONALES GÜTERRECHTSVERFAHRENSGESETZ (INTGÜRVG) § 25 VERFAHREN NACH AUFHEBUNG ODER ÄNDERUNG EINER ANERKANNTEN AUSLÄNDISCHEN ENTSCHEIDUNG Wird die Entscheidung in dem Mitgliedstaat, in dem sie ergangen ist, aufgehoben oder abgeändert und kann der
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- § 58 MilchQuotV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DER EU-MILCHQUOTENREGELUNG (MILCHQUOTENVERORDNUNG - MILCHQUOTV) § 58 AUFHEBUNG VON VORSCHRIFTEN (1) Die Milchabgabenverordnung vom 7. März 2007 (BGBl. I S. 295) wird aufgehoben, soweit nicht diese Verordnung die Fortgeltung
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- § 1 WGÜbfG - Einzelnorm



- weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ÜBERFÜHRUNG DER WOHNUNGSGEMEINNÜTZIGKEIT IN DEN ALLGEMEINEN WOHNUNGSMARKT § 1 AUFHEBUNG DES RECHTS DER GEMEINNÜTZIGKEIT IM WOHNUNGSWESEN Es werden aufgehoben: 1. 2. 3. die Verordnung zur Durchführung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes im Saarland
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