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Trefferliste für 'bnatschg'
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- natschag_mv__29 - Einzelnorm



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(NATURSCHUTZAUSFÜHRUNGSGESETZ - NATSCHAG M-V) VOM 23. FEBRUAR 2010 *) ) § 29 KÜSTEN- UND GEWÄSSERSCHUTZSTREIFEN (abweichende Vorschrift zu § 61 BNatSchG) (1) An Gewässern erster Ordnung sowie Seen und Teichen mit einer Größe von einem Hektar und mehr dürfen bauliche Anlagen in einem Abstand von bis ...
- natschg_by__26 - Einzelnorm



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- BAYNATSCHG) VOM 23. FEBRUAR 2011 ART. 26 RECHT AUF NATURGENUSS UND ERHOLUNG (Art. 26 Abs. 1 Satz 2 abweichend von § 59 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG) (1) 1 Jedermann hat das Recht auf den Genuss der Naturschönheiten und auf die Erholung in der freien Natur. 2 Dieses Recht wird nach Maßgabe des Art. 141 Abs ...
- uvpg_nd__Anlage_1 - Einzelnorm



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Durchfahrten für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Geräte; S 2.2 Beseitigung oder Beeinträchtigung der gesetzlich geschützten Biotope (§ 30 Abs. 1 BNatSchG oder § 24 Abs. 2 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz - NAGBNatSchG) a) bei einer Beseitigung oder Beeinträchtigung ...
- natschag_mv__21 - Einzelnorm



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(NATURSCHUTZAUSFÜHRUNGSGESETZ - NATSCHAG M-V) VOM 23. FEBRUAR 2010 *) ) § 21 NETZ „NATURA 2000“ (zu den §§ 32 bis 34 BNatSchG) (1) Die Auswahl der Gebiete nach § 32 Absatz 1 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes erfolgt durch die Landesregierung. Die oberste Naturschutzbehörde stellt das ...
- natschag_mv__20 - Einzelnorm



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- NATSCHAG M-V) VOM 23. FEBRUAR 2010 *) ) § 20 GESETZLICH GESCHÜTZTE BIOTOPE UND GEOTOPE (abweichende Vorschrift zu § 30 Absatz 2 und 3 BNatSchG) (1) Maßnahmen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung des charakteristischen Zustandes oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung ...
- natschg_sn__26 - Einzelnorm



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von mindestens 10 m Höhe, die nur durch Kletterei oder Überfall oder Sprung von benachbarten Felsgebilden zu besteigen sind. (4) Über § 30 Abs. 3 BNatSchG hinaus können Ausnahmen von der Naturschutzbehörde zugelassen werden, wenn die Maßnahmen aus überwiegenden Gründen des Gemeinwohls erforderlich sind ...
- natschg_by__15 - Einzelnorm



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UND DIE ERHOLUNG IN DER FREIEN NATUR (BAYERISCHES NATURSCHUTZGESETZ - BAYNATSCHG) VOM 23. FEBRUAR 2011 ART. 15 NATURPARKE (abweichend von § 27 BNatSchG) (1) Großräumige, der naturräumlichen Gliederung entsprechende Gebiete von in der Regel mindestens 20 000 ha Fläche, die 1. überwiegend als Landschaftsschutzgebiete ...
- natschg_by__14 - Einzelnorm



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DIE ERHOLUNG IN DER FREIEN NATUR (BAYERISCHES NATURSCHUTZGESETZ - BAYNATSCHG) VOM 23. FEBRUAR 2011 ART. 14 BIOSPHÄRENRESERVATE (abweichend von § 25 BNatSchG) (1) 1 Die oberste Naturschutzbehörde kann großflächige, repräsentative Ausschnitte von Kulturlandschaften nach Anerkennung durch die Organisation ...
- natschg_bw__29 - Einzelnorm



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SCHUTZ DER NATUR UND ZUR PFLEGE DER LANDSCHAFT (NATURSCHUTZGESETZ - NATSCHG) VOM 23. JUNI 2015 1 ) 2 § 29 NATURPARKE (abweichend von § 27 Absatz 1 BNatSchG) Gebiete können zu Naturparken erklärt werden, wenn wesentliche Teile Naturschutzgebiete oder Landschaftsschutzgebiete sind. Fußnote 1 )Dieses Gesetz ...
- bnatschgag_ha__12 - Einzelnorm



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GESETZ ZUR AUSFÜHRUNG DES BUNDESNATURSCHUTZGESETZES (HMBBNATSCHAG) VOM 11. MAI 2010 * § 12 KENNZEICHNUNG UND BEZEICHNUNG (zu § 22 Absatz 4 BNatSchG) (1) Geschützte Teile von Natur und Landschaft, ausgenommen geschützte Landschaftsbestandteile sollen gekennzeichnet werden. Geschützte Landschaftsbestandteile ...
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