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Trefferliste für 'umsatzsteuer'
Dokument 191 - 200 von 539 Treffer,
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, umso höher die Genauigkeit.
- § 120 WpHG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN WERTPAPIERHANDEL (WERTPAPIERHANDELSGESETZ - WPHG) § 120 BUßGELDVORSCHRIFTEN; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. einer vollziehbaren Anordnung nach § 8 Absatz 2 Satz 1 oder Satz 2 zuwiderhandelt, 2. eine Information
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- § 56 GwG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS AUFSPÜREN VON GEWINNEN AUS SCHWEREN STRAFTATEN (GELDWÄSCHEGESETZ - GWG) § 56 BUßGELDVORSCHRIFTEN (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. entgegen § 5 Absatz 1 Satz 1 Risiken nicht ermittelt oder nicht bewertet
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- § 3 WIdV - Einzelnorm



... DER WIRTSCHAFTS-IDENTIFIKATIONSNUMMER (1) In den Fällen nach § 1 Absatz 2 macht das Bundeszentralamt für Steuern öffentlich bekannt, dass die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ab dem in der Bekanntmachung zu benennenden Stichtag auch als Wirtschafts-Identifikationsnummer gilt. Die Bekanntmachung nach ...
- § 1 FinAusglG2024DV 1 - Einzelnorm



... , dass die Ablieferung des in § 1 Absatz 1 des Finanzausgleichsgesetzes festgelegten Bundesanteils an der durch die Landesfinanzbehörden verwalteten Umsatzsteuer auf die folgenden Prozentsätze festgelegt wird: Baden-Württemberg 52,7 % Bayern 78,6 % Berlin 21,6 % Brandenburg – Bremen 25,1 % Hamburg ...
- Anlage GvKostG - Einzelnorm



- zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER KOSTEN DER GERICHTSVOLLZIEHER (GERICHTSVOLLZIEHERKOSTENGESETZ - GVKOSTG) ANLAGE (ZU § 9) KOSTENVERZEICHNIS (Fundstelle: BGBl. I 2001, 634 - 637; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Gliederung Abschnitt 1 Zustellung auf Betreiben der Parteien
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- Anlage 13 StBAPO - Einzelnorm



... Abgabenrecht Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung Steuern vom Einkommen und Ertrag Umsatzsteuer Bilanzsteuerrecht, Betriebliches Rechnungswesen und Außenprüfung Besteuerung der Gesellschaften ...
- Anlage WSBGebV - Einzelnorm



- zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR VERKEHR FÜR INDIVIDUELL ZURECHENBARE ÖFFENTLICHE LEISTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERWALTUNG DER WASSERSTRAßEN UND DER SCHIFFFAHRTSVERWALTUNG (BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG WASSERSTRAßEN UND SCHIFFFAHRT
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- § 2 KAV - Einzelnorm



... liegt. Maßgeblich ist der in der amtlichen Statistik des Bundes jeweils für das vorletzte Kalenderjahr veröffentlichte Wert ohne Umsatzsteuer. Versorgungsunternehmen und Gemeinde können höhere Grenzpreise vereinbaren. Der Grenzpreisvergleich wird für die Liefermenge eines jeden Lieferanten an der jeweiligen ...
- GemFinRefG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis



... Berichtigung von Fehlern § 5 Überweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer § 5a Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer § 5b Übermittlung statistischer Ergebnisse § 5c Rechtsverordnungsermächtigung § 5d Überweisung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer ...
- § 1 BTTG - Einzelnorm



... - BTTG) § 1 ANWENDUNGSBEREICH (1) Dieses Gesetz gilt mit Ausnahme des § 14 ab einem geschätzten Auftragswert oder Vertragswert von 50 000 Euro ohne Umsatzsteuer für die Vergabe und Ausführung öffentlicher Bau- und Dienstleistungsaufträge im Sinne von § 103 Absatz 1, 3 und 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ...
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