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- Anlage EBABGebV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR VERKEHR UND DIGITALE INFRASTRUKTUR FÜR INDIVIDUELL ZURECHENBARE ÖFFENTLICHE LEISTUNGEN DES EISENBAHN-BUNDESAMTES, DER BENANNTEN STELLE UND DER BESTIMMTEN STELLE (BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG EISENBAHN
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- § 22 FELEG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR FÖRDERUNG DER EINSTELLUNG DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN ERWERBSTÄTIGKEIT (FELEG) § 22 ÜBERGANGSVORSCHRIFTEN (1) § 8 Abs. 1 bis 3 ist auf Leistungen, die bereits am 31. Dezember 1994 ganz oder teilweise wegen des Zusammentreffens mit Einkommen ruhen
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- § 23 FELEG - Einzelnorm



- zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR FÖRDERUNG DER EINSTELLUNG DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN ERWERBSTÄTIGKEIT (FELEG) § 23 INKRAFTTRETEN (1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 mit Wirkung vom 1. Januar 1989 in Kraft. (2) Die §§ 13 und 16 sowie im Zusammenhang hiermit auch die
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- Anlage AZRG-DV - Einzelnorm



- zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES GESETZES ÜBER DAS AUSLÄNDERZENTRALREGISTER (AZRG-DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG - AZRG-DV) ANLAGE DATEN, DIE IM REGISTER GESPEICHERT WERDEN, ÜBERMITTELNDE STELLEN, ÜBERMITTLUNGS-/WEITERGABEEMPFÄNGER (Fundstelle: BGBl. I 2007, 2012 -
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- ZPO - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis



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- § 2 BetrKV - Einzelnorm



... der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten ...
- § 31 ZVG - Einzelnorm



... zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ZWANGSVERSTEIGERUNG UND DIE ZWANGSVERWALTUNG § 31 (1) Im Falle einer einstweiligen Einstellung darf das Verfahren, soweit sich nicht aus dem Gesetz etwas anderes ergibt, nur auf Antrag des Gläubigers fortgesetzt werden. Wird der Antrag ...
- § 180 ZVG - Einzelnorm



... des Ersten und Zweiten Abschnitts entsprechende Anwendung, soweit sich nicht aus den §§ 181 bis 185 ein anderes ergibt. (2) Die einstweilige Einstellung des Verfahrens ist auf Antrag eines Miteigentümers auf die Dauer von längstens sechs Monaten anzuordnen, wenn dies bei Abwägung der widerstreitenden ...
- Anlage 1a SchSV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SCHIFFSSICHERHEITSVERORDNUNG (SCHSV) ANLAGE 1A (ZU DEN §§ 6 UND 6A) SCHIFFSBEZOGENER SICHERHEITSSTANDARD IN DEN ÜBRIGEN FÄLLEN (Fundstelle: BGBl. I 2018, 244 - 334; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Inhaltsübersicht Teil 1 Sicherheitsanforderungen
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- BLV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis



... § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Mutterschutz § 4 Stellenausschreibungspflicht § 5 Schwerbehinderte Menschen Abschnitt 2 Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern Unterabschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften § 6 Gestaltung der Laufbahnen § 7 Laufbahnbefähigung § 8 Feststellung ...
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