...
Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR PHARMAZEUTISCH-TECHNISCHE ASSISTENTINNEN UND PHARMAZEUTISCH-TECHNISCHE ASSISTENTEN (PTA-APRV) § 15 APOTHEKENPRAXIS (1) Der zweite Prüfungsabschnitt erstreckt sich auf die Prüfung des Fachs "Apothekenpraxis", einschließlich Qualitätsmanagement ...
...
ZUM OPERATIONSTECHNISCHEN ASSISTENTEN 1 (ANÄSTHESIETECHNISCHE- UND OPERATIONSTECHNISCHE-ASSISTENTEN-AUSBILDUNGS- UND -PRÜFUNGSVERORDNUNG - ATA-OTA-APRV) § 17 TEILNAHME VON SACHVERSTÄNDIGEN SOWIE VON BEOBACHTERINNEN UND BEOBACHTERN AN DER STAATLICHEN PRÜFUNG (1) Die zuständige Behörde kann Sachverständige ...
...
ZUM OPERATIONSTECHNISCHEN ASSISTENTEN 1 (ANÄSTHESIETECHNISCHE- UND OPERATIONSTECHNISCHE-ASSISTENTEN-AUSBILDUNGS- UND -PRÜFUNGSVERORDNUNG - ATA-OTA-APRV) ANLAGE 13 (ZU § 105 ABSATZ 2) (Fundstelle: BGBl. I 2020, 2332) Die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Bescheinigung über die staatliche Nachprüfung ...
...
VON MASSEUREN UND MEDIZINISCHEN BADEMEISTERN UND ZUR ÄNDERUNG VERSCHIEDENER AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNGEN BETREFFEND ANDERE HEILBERUFE) (MB-APRV) § 14 PRÜFUNGSUNTERLAGEN Auf Antrag ist dem Prüfungsteilnehmer nach Abschluß der Prüfung Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu gewähren. Schriftliche ...
...
Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR PHARMAZEUTISCH-TECHNISCHE ASSISTENTINNEN UND PHARMAZEUTISCH-TECHNISCHE ASSISTENTEN (PTA-APRV) § 15A BENOTUNG Die im ersten und zweiten Prüfungsabschnitt der staatlichen Prüfung erbrachten Leistungen werden wie folgt benotet: Berechneter Zahlenwert ...
...
ZUM OPERATIONSTECHNISCHEN ASSISTENTEN 1 (ANÄSTHESIETECHNISCHE- UND OPERATIONSTECHNISCHE-ASSISTENTEN-AUSBILDUNGS- UND -PRÜFUNGSVERORDNUNG - ATA-OTA-APRV) § 18 ZULASSUNG ZUR STAATLICHEN PRÜFUNG (1) Auf Antrag der oder des Auszubildenden entscheidet die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, ob ...
...
VON MASSEUREN UND MEDIZINISCHEN BADEMEISTERN UND ZUR ÄNDERUNG VERSCHIEDENER AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNGEN BETREFFEND ANDERE HEILBERUFE) (MB-APRV) § 15 ERLAUBNISURKUNDE Liegen die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung ...
...
Inhaltsverzeichnis AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG FÜR PHARMAZEUTISCH-TECHNISCHE ASSISTENTINNEN UND PHARMAZEUTISCH-TECHNISCHE ASSISTENTEN (PTA-APRV) § 15B VORNOTEN (1) Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses setzt auf Vorschlag der Schule jeweils eine Vornote für jedes Prüfungsfach, das ...
...
ZUM OPERATIONSTECHNISCHEN ASSISTENTEN 1 (ANÄSTHESIETECHNISCHE- UND OPERATIONSTECHNISCHE-ASSISTENTEN-AUSBILDUNGS- UND -PRÜFUNGSVERORDNUNG - ATA-OTA-APRV) § 19 PRÜFUNGSTERMINE FÜR DIE STAATLICHE PRÜFUNG (1) Für die zugelassenen Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten muss die oder der Vorsitzende ...
...
VON MASSEUREN UND MEDIZINISCHEN BADEMEISTERN UND ZUR ÄNDERUNG VERSCHIEDENER AUSBILDUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNGEN BETREFFEND ANDERE HEILBERUFE) (MB-APRV) § 16 SONDERREGELUNGEN FÜR INHABER VON AUSBILDUNGSNACHWEISEN AUS EINEM ANDEREN VERTRAGSSTAAT DES EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUMES (1) Antragsteller, ...