, umso höher die Genauigkeit.



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... ANORDNUNG ÜBER DIE BEFUGNISSE ZUR ERNENNUNG UND ENTLASSUNG DER BEAMTINNEN UND BEAMTEN IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES (BMASERNANO) EINGANGSFORMEL Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlässt – nach Artikel 1 Absatz 1 der Anordnung des Bundespräsidenten ...



... ANORDNUNG ÜBER DIE BEFUGNISSE ZUR ERNENNUNG UND ENTLASSUNG DER BEAMTINNEN UND BEAMTEN IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES (BMASERNANO) § 4 INKRAFTTRETEN, AUßERKRAFTTRETEN Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung über ...



... UND FÜR DIE VERTRETUNG DES BUNDES BEI KLAGEN AUS DEM BEAMTEN- ODER RICHTERVERHÄLTNIS IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES (BMASGBWIDVERTRANO) EINGANGSFORMEL Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlässt – nach § 126 Absatz 3 Satz 2 und § 127 Absatz 3 Satz ...



... UND FÜR DIE VERTRETUNG DES BUNDES BEI KLAGEN AUS DEM BEAMTEN- ODER RICHTERVERHÄLTNIS IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES (BMASGBWIDVERTRANO) § 1 ERLASS VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN IN ALLGEMEINEN DIENSTRECHTLICHEN ANGELEGENHEITEN (1) Die Zuständigkeit für den Erlass von ...



... UND FÜR DIE VERTRETUNG DES BUNDES BEI KLAGEN AUS DEM BEAMTEN- ODER RICHTERVERHÄLTNIS IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES (BMASGBWIDVERTRANO) § 3 VERTRETUNG DES BUNDES BEI KLAGEN IN ALLGEMEINEN DIENSTRECHTLICHEN ANGELEGENHEITEN (1) Soweit die Zuständigkeit für den Erlass ...



... UND FÜR DIE VERTRETUNG DES BUNDES BEI KLAGEN AUS DEM BEAMTEN- ODER RICHTERVERHÄLTNIS IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES (BMASGBWIDVERTRANO) § 6 INKRAFTTRETEN, AUßERKRAFTTRETEN (1) Diese Anordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. ...



... DES BUNDESDISZIPLINARGESETZES BEI DEN BUNDESUNMITTELBAREN KÖRPERSCHAFTEN MIT DIENSTHERRNFÄHIGKEIT IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES (BDGBMASKDV) EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 83 Abs. 1 Satz 2 des Bundesdisziplinargesetzes vom 9. Juli 2001 (BGBl. I S. 1510) in Verbindung ...



... hat dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat alle vier Jahre einen statistischen Bericht über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland zu erstatten, der die Berichte der Unfallversicherungsträger und ...