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Trefferliste für 'arbeit'

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Eingangsformel BMASGBWidVertrAnO - Einzelnorm*
... UND FÜR DIE VERTRETUNG DES BUNDES BEI KLAGEN AUS DEM BEAMTEN- ODER RICHTERVERHÄLTNIS IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES (BMASGBWIDVERTRANO) EINGANGSFORMEL  Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlässt – nach § 126 Absatz 3 Satz 2 und § 127 Absatz 3 Satz ...
§ 1 BMASGBWidVertrAnO - Einzelnorm*
... UND FÜR DIE VERTRETUNG DES BUNDES BEI KLAGEN AUS DEM BEAMTEN- ODER RICHTERVERHÄLTNIS IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES (BMASGBWIDVERTRANO) § 1 ERLASS VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN IN ALLGEMEINEN DIENSTRECHTLICHEN ANGELEGENHEITEN (1) Die Zuständigkeit für den Erlass von ...
§ 3 BMASGBWidVertrAnO - Einzelnorm*
... UND FÜR DIE VERTRETUNG DES BUNDES BEI KLAGEN AUS DEM BEAMTEN- ODER RICHTERVERHÄLTNIS IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES (BMASGBWIDVERTRANO) § 3 VERTRETUNG DES BUNDES BEI KLAGEN IN ALLGEMEINEN DIENSTRECHTLICHEN ANGELEGENHEITEN (1) Soweit die Zuständigkeit für den Erlass ...
§ 6 BMASGBWidVertrAnO - Einzelnorm*
... UND FÜR DIE VERTRETUNG DES BUNDES BEI KLAGEN AUS DEM BEAMTEN- ODER RICHTERVERHÄLTNIS IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES (BMASGBWIDVERTRANO) § 6 INKRAFTTRETEN, AUßERKRAFTTRETEN (1) Diese Anordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. ...
§ 35 BBesG - Einzelnorm*
... die jeweiligen Fachbereiche zuständigen Bundesministerien für die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern für die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit können durch Rechtsverordnung vorsehen ...
Eingangsformel BMASÜbErlBesLVVOV - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES ZUR ÜBERTRAGUNG DER BEFUGNISSE ZUM ERLASS VON BESONDEREN LEHRVERPFLICHTUNGSVERORDNUNGEN AN DER HOCHSCHULE DES BUNDES FÜR ÖFFENTLICHE VERWALTUNG (BMASÜBERLBESLVVOV) EINGANGSFORMEL  Das Bundesministerium ...
§ 1 BMASÜbErlBesLVVOV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES ZUR ÜBERTRAGUNG DER BEFUGNISSE ZUM ERLASS VON BESONDEREN LEHRVERPFLICHTUNGSVERORDNUNGEN AN DER HOCHSCHULE DES BUNDES FÜR ÖFFENTLICHE VERWALTUNG (BMASÜBERLBESLVVOV) § 1 ÜBERTRAGUNG DER BEFUGNISSE ...
I. BMASZustAnO - Einzelnorm*
... VON ZUSTÄNDIGKEITEN FÜR DEN ERLASS VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN UND DIE VERTRETUNG DES BUNDES BEI KLAGEN VON BESCHÄFTIGTEN DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES IN ANGELEGENHEITEN VON BESOLDUNG, VON AMTSBEZÜGEN UND NACH DEM BUNDESREISEKOSTENGESETZ, DEM BUNDESUMZUGSKOSTENGESETZ EINSCHLIEßLICH ...
Schlussformel BMASZustAnO - Einzelnorm*
... VON ZUSTÄNDIGKEITEN FÜR DEN ERLASS VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN UND DIE VERTRETUNG DES BUNDES BEI KLAGEN VON BESCHÄFTIGTEN DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES IN ANGELEGENHEITEN VON BESOLDUNG, VON AMTSBEZÜGEN UND NACH DEM BUNDESREISEKOSTENGESETZ, DEM BUNDESUMZUGSKOSTENGESETZ EINSCHLIEßLICH ...
§ 1 LasthandhabV - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ BEI DER MANUELLEN HANDHABUNG VON LASTEN BEI DER ARBEIT (LASTENHANDHABUNGSVERORDNUNG - LASTHANDHABV) § 1 ANWENDUNGSBEREICH (1) Diese Verordnung gilt für die manuelle Handhabung von Lasten, die aufgrund ihrer Merkmale ...
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