, umso höher die Genauigkeit.



... ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES* (VERORDNUNG ÜBER MITTELGROßE FEUERUNGS-, GASTURBINEN- UND VERBRENNUNGSMOTORANLAGEN - 44. BIMSCHV) § 16 EMISSIONSGRENZWERTE FÜR VERBRENNUNGSMOTORANLAGEN (1) Verbrennungsmotoranlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die Anforderungen des ...



... Inhaltsverzeichnis NEUNTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ÜBER DAS GENEHMIGUNGSVERFAHREN - 9. BIMSCHV) § 27 (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *



... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SECHZEHNTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERKEHRSLÄRMSCHUTZVERORDNUNG - 16. BIMSCHV) § 1 ANWENDUNGSBEREICH (1) Die Verordnung gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen ...



... ZUR BEGRENZUNG DER EMISSIONEN FLÜCHTIGER ORGANISCHER VERBINDUNGEN BEI DER VERWENDUNG ORGANISCHER LÖSUNGSMITTEL IN BESTIMMTEN ANLAGEN - 31. BIMSCHV) ANHANG VI (ZU DEN §§ 5 UND 6) ANFORDERUNGEN AN DIE DURCHFÜHRUNG DER ÜBERWACHUNG (Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 7, S. 37) 1. Einzelmessungen für nicht genehmigungsbedürftige ...



... AUF DIE TREIBHAUSGASQUOTE UND ZUR ANRECHNUNG AUF DIE VERPFLICHTUNG NACH ARTIKEL 4 IN VERBINDUNG MIT ANHANG I DER VERORDNUNG (EU) 2023/2405) (37. BIMSCHV) § 42 ÜBERWACHUNG UND MAßNAHMEN (1) Die zuständige Behörde überwacht die nach dieser Verordnung anerkannten Zertifizierungsstellen. (2) Die Beschäftigten ...



... VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES*) (VERORDNUNG ÜBER LUFTQUALITÄTSSTANDARDS UND EMISSIONSHÖCHSTMENGEN - 39. BIMSCHV) ANLAGE 11 (ZU DEN §§ 21 UND 28) IMMISSIONSGRENZWERTE ZUM SCHUTZ DER MENSCHLICHEN GESUNDHEIT (Fundstelle: BGBl. I 2010, 1094) A. Kriterien Unbeschadet der ...



... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINUNDVIERZIGSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (BEKANNTGABEVERORDNUNG - 41. BIMSCHV) § 11 HILFSPERSONAL; HAFTPFLICHTVERSICHERUNG (1) Soweit die Durchführung sicherheitstechnischer Prüfungen im Sinne von § 29a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ...



... ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES* (VERORDNUNG ÜBER MITTELGROßE FEUERUNGS-, GASTURBINEN- UND VERBRENNUNGSMOTORANLAGEN - 44. BIMSCHV) § 17 ANFORDERUNGEN AN DIE ABGASVERLUSTE VON NICHT GENEHMIGUNGSBEDÜRFTIGEN MITTELGROßEN ÖL- UND GASFEUERUNGSANLAGEN (1) Nicht genehmigungsbedürftige ...



... Inhaltsverzeichnis NEUNTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ÜBER DAS GENEHMIGUNGSVERFAHREN - 9. BIMSCHV) ANLAGE (ZU § 4E) ANGABEN DES UVP-BERICHTS FÜR DIE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG (Fundstelle: BGBl. I 2017, 3888 — 3889) Soweit die nachfolgenden Angaben ...



... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SECHZEHNTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERKEHRSLÄRMSCHUTZVERORDNUNG - 16. BIMSCHV) § 2 IMMISSIONSGRENZWERTE (1) Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ist bei dem Bau oder der wesentlichen ...