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Trefferliste für 'rechtsstellung'

Dokument 251 - 260 von 735 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 18 HAuslG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG HEIMATLOSER AUSLÄNDER IM BUNDESGEBIET § 18  Heimatlose Ausländer sind in der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenfürsorge den deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt. * zum Seitenanfang ...
§ 6 ResG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG DER RESERVISTEN (RESERVISTENGESETZ - RESG) § 6 DIENSTEID Bei der Berufung in ein Reservewehrdienstverhältnis ist ein Diensteid nach § 9 Absatz 1 des Soldatengesetzes zu leisten. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
§ 20a SG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG DER SOLDATEN (SOLDATENGESETZ - SG) § 20A TÄTIGKEIT NACH DEM AUSSCHEIDEN AUS DEM WEHRDIENST (1) Ein Berufssoldat im Ruhestand oder ein früherer Soldat mit Anspruch auf Dienstzeitversorgung hat eine Erwerbstätigkeit oder sonstige ...
§ 89 SG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG DER SOLDATEN (SOLDATENGESETZ - SG) § 89 MITTEILUNGEN IN STRAFSACHEN (1) In Strafsachen gegen Soldaten gilt § 115 des Bundesbeamtengesetzes entsprechend. (2) In Strafsachen gegen Berufssoldaten im Ruhestand, frühere Berufssoldaten ...
§ 19 HAuslG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG HEIMATLOSER AUSLÄNDER IM BUNDESGEBIET § 19  Heimatlose Ausländer erhalten in der öffentlichen Fürsorge Leistungen in gleicher Höhe wie deutsche Staatsangehörige. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
§ 7 ResG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG DER RESERVISTEN (RESERVISTENGESETZ - RESG) § 7 SACHMITTEL UND ENTSCHÄDIGUNGEN (1) Für die Wahrnehmung des Ehrenamts erforderliche Sachmittel und Dienstkleidung können unentgeltlich bereitgestellt werden. (2) Soweit der Haushaltsplan ...
§ 21 SG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG DER SOLDATEN (SOLDATENGESETZ - SG) § 21 VORMUNDSCHAFT UND EHRENÄMTER Der Soldat bedarf zur Übernahme einer Vormundschaft, Betreuung oder Pflegschaft sowie zur Übernahme des Amtes eines Testamentsvollstreckers der vorherigen ...
§ 90 SG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG DER SOLDATEN (SOLDATENGESETZ - SG) § 90 ORGANISATIONSGESETZ Die Organisation der Verteidigung, insbesondere die Spitzengliederung der Bundeswehr und die endgültige Organisation des Bundesministeriums der Verteidigung, bleiben ...
§ 20 HAuslG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG HEIMATLOSER AUSLÄNDER IM BUNDESGEBIET § 20  Die Erhebung von Steuern, Abgaben und Gebühren richtet sich für heimatlose Ausländer nach den für deutsche Staatsangehörige geltenden Vorschriften. * zum Seitenanfang * Impressum ...
§ 8 ResG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG DER RESERVISTEN (RESERVISTENGESETZ - RESG) § 8 AKTIVIERUNG FÜR EINE DIENSTLEISTUNG NACH § 60 DES SOLDATENGESETZES (1) Soldatinnen und Soldaten im Reservewehrdienstverhältnis können für eine in § 60 des Soldatengesetzes genannte ...
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