zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (STVZO) ANLAGE XVIIID (ZU § 57B ABSATZ 3 UND § 57D ABSATZ 1A) BEAUFTRAGUNG VON KRAFTFAHRZEUGWERKSTÄTTEN ZUR DURCHFÜHRUNG VON PRÜFUNGEN DER FAHRTENSCHREIBER ODER DER GESCHWINDIGKEITSBEGRENZER (Fundstelle: BGBl. 2024 I ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VIERZIGSTE VERORDNUNG ÜBER AUSNAHMEN VON DEN VORSCHRIFTEN DER STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (40. AUSNAHMEVERORDNUNG ZUR STVZO) ANLAGE (ZU § 1 SATZ 2) ANFORDERUNGEN AN BREMSVORWARNSYSTEME 1. Definition Bremsvorwarnsysteme sind Einrichtungen und Schaltungen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis LUFTVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (LUFTVZO) § 38 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND EINTEILUNG (1) Flughäfen sind Flugplätze, die nach Art und Umfang des vorgesehenen Flugbetriebs einer Sicherung durch einen Bauschutzbereich nach § 12 des Luftverkehrsgesetzes bedürfen ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis DREIUNDVIERZIGSTE VERORDNUNG ÜBER AUSNAHMEN VON DEN VORSCHRIFTEN DER STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (43. AUSNAHMEVERORDNUNG ZUR STVZO) EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a in Verbindung mit Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes in der ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SECHSTE VERORDNUNG ÜBER AUSNAHMEN VON DEN VORSCHRIFTEN DER STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (SECHSTE AUSNAHMEVERORDNUNG ZUR STVZO) SCHLUßFORMEL Der Bundesminister für Verkehr * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (STVZO) § 36A RADABDECKUNGEN, ERSATZRÄDER (1) Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen (Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein. (2) Absatz 1 gilt ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis LUFTVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (LUFTVZO) § 39 GENEHMIGUNGSBEHÖRDE (1) Die Genehmigung eines Flughafens wird von der Luftfahrtbehörde des Landes erteilt, in dem das Gelände liegt. (2) Erstreckt sich das Gelände oder der Bauschutzbereich auf mehrere Länder ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (STVZO) § 37 GLEITSCHUTZEINRICHTUNGEN UND SCHNEEKETTEN (1) Einrichtungen, die die Greifwirkung der Räder bei Fahrten außerhalb befestigter Straßen erhöhen sollen (so genannte Bodengreifer und ähnliche Einrichtungen) ...