zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM VERFAHRENSMECHANIKER/ZUR VERFAHRENSMECHANIKERIN IN DER STEINE- UND ERDENINDUSTRIE ANLAGE (ZU § 4) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM VERFAHRENSMECHANIKER/ZUR VERFAHRENSMECHANIKERIN IN DER STEINE- UND ERDENINDUSTRIE ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM FLUGGERÄTMECHANIKER UND ZUR FLUGGERÄTMECHANIKERIN* § 3 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und Ausbildungsinhalte in einer der Fachrichtungen 1. Instandhaltungstechnik ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM AUTOMOBILKAUFMANN UND ZUR AUTOMOBILKAUFFRAU* (AUTOMOBILKAUFLEUTEAUSBILDUNGSVERORDNUNG - AUTOKFLAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung dauert drei Jahre. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM AUTOMOBILKAUFMANN UND ZUR AUTOMOBILKAUFFRAU* (AUTOMOBILKAUFLEUTEAUSBILDUNGSVERORDNUNG - AUTOKFLAUSBV) § 4 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG, AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Die Berufsausbildung gliedert sich in: 1. berufsprofilgebende ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM FLUGGERÄTMECHANIKER UND ZUR FLUGGERÄTMECHANIKERIN* ANLAGE 1 (ZU § 4 ABSATZ 1) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM FLUGGERÄTMECHANIKER UND ZUR FLUGGERÄTMECHANIKERIN – SACHLICHE GLIEDERUNG & ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM FLUGGERÄTMECHANIKER UND ZUR FLUGGERÄTMECHANIKERIN* ANLAGE 2 (ZU § 4 ABSATZ 1) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM FLUGGERÄTMECHANIKER UND ZUR FLUGGERÄTMECHANIKERIN - ZEITLICHE GLIEDERUNG – ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM BAUZEICHNER/ZUR BAUZEICHNERIN § 3 GLIEDERUNG DER BERUFSAUSBILDUNG In der Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin sind 1. im ersten Ausbildungsjahr in mindestens acht Wochen insbesondere Fertigkeiten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM AUTOMATENFACHMANN UND ZUR AUTOMATENFACHFRAU* (AUTOMATENFACHMANNAUSBILDUNGSVERORDNUNG - AUTOMAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung dauert drei Jahre. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM AUTOMATENFACHMANN UND ZUR AUTOMATENFACHFRAU* (AUTOMATENFACHMANNAUSBILDUNGSVERORDNUNG - AUTOMAUSBV) § 4 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG, AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Die Berufsausbildung gliedert sich in: 1. fachrichtungsübergreifende ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KAUFMANN IM E-COMMERCE UND ZUR KAUFFRAU IM E-COMMERCE* (E-COMMERCE-KAUFLEUTE-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - ECOMKFLAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung dauert drei Jahre. * zum Seitenanfang * Impressum ...