zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM HOLZMECHANIKER UND ZUR HOLZMECHANIKERIN* (HOLZMECHANIKERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - HOLZMECHAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung dauert drei Jahre. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM HOLZMECHANIKER UND ZUR HOLZMECHANIKERIN* (HOLZMECHANIKERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - HOLZMECHAUSBV) § 4 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG, AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Die Berufsausbildung gliedert sich in: 1. fachrichtungsübergreifende ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM GEBÄUDEREINIGER UND ZUR GEBÄUDEREINIGERIN * (GEBÄUDEREINIGERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - GEBREINAUSBVO) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung dauert drei Jahre. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM GEBÄUDEREINIGER UND ZUR GEBÄUDEREINIGERIN * (GEBÄUDEREINIGERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - GEBREINAUSBVO) § 5 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG, AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Die Berufsausbildung gliedert sich in: 1. berufsprofilgebende ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM BIOLOGIEMODELLMACHER UND ZUR BIOLOGIEMODELLMACHERIN* (BIOLOGIEMODELLMACHERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - BMMAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung dauert drei Jahre. * zum Seitenanfang * Impressum ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM BIOLOGIEMODELLMACHER UND ZUR BIOLOGIEMODELLMACHERIN* (BIOLOGIEMODELLMACHERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - BMMAUSBV) § 4 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG, AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Die Berufsausbildung gliedert sich in: 1 ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM POLSTERER UND ZUR POLSTERIN* (POLSTERERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - POLSTAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung dauert drei Jahre. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KAUFMANN FÜR BÜROMANAGEMENT UND ZUR KAUFFRAU FÜR BÜROMANAGEMENT* (BÜROMANAGEMENTKAUFLEUTE-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - BÜROMKFAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung dauert drei Jahre. * zum Seitenanfang ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM POLSTERER UND ZUR POLSTERIN* (POLSTERERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - POLSTAUSBV) § 4 STRUKTUR UND INHALTE DER BERUFSAUSBILDUNG (1) Die Berufsausbildung gliedert sich in 1. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KAUFMANN FÜR BÜROMANAGEMENT UND ZUR KAUFFRAU FÜR BÜROMANAGEMENT* (BÜROMANAGEMENTKAUFLEUTE-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - BÜROMKFAUSBV) § 4 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG UND AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Die Berufsausbildung ...