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Trefferliste für 'kreditwesengesetzes'
Dokument 281 - 290 von 636 Treffer,
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- § 4 FKAG - Einzelnorm



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und dem Gemeinsamen Ausschuss zusammen; § 309 Absatz 4 und 8 Satz 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes und § 8 Absatz 5 und § 9 Absatz 1 Satz 8 des Kreditwesengesetzes gelten entsprechend. (2) Die Bundesanstalt bestimmt mit den zuständigen Behörden der betroffenen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums ...
- § 10 GwG - Einzelnorm



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mindestens 10 000 Euro. (7) Für Verpflichtete nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 und 5, die bei der Ausgabe von E-Geld tätig sind, gilt § 25i Absatz 1 des Kreditwesengesetzes mit der Maßgabe, dass lediglich die Pflichten nach Absatz 1 Nummer 1 und 4 zu erfüllen sind. § 25i Absatz 2 und 4 des Kreditwesengesetzes ...
- § 121 KAGB - Einzelnorm



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darf der Bestätigungsvermerk nur erteilt werden, wenn für jedes einzelne Teilgesellschaftsvermögen eine Bestätigung erteilt werden kann. § 28 des Kreditwesengesetzes gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass die Anzeige nur gegenüber der Bundesanstalt zu erfolgen hat. (3) Der Abschlussprüfer hat bei Investmentaktiengesellschaften ...
- Inhaltsübersicht GroMiKV - Einzelnorm



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Risikoposition Kapitel 2 Beschlussfassungspflichten der Geschäftsleiter § 3 Ausnahmen von der Beschlussfassungspflicht nach § 13 Absatz 2 des Kreditwesengesetzes § 4 Beschlussfassungspflicht bei Großkreditüberschreitungen Kapitel 3 (weggefallen) § 5 (weggefallen) § 6 (weggefallen) § 7 ...
- § 306b KAGB - Einzelnorm



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-Marketing im Namen einer AIF-Verwaltungsgesellschaft betreiben, wenn er als vertraglich gebundener Vermittler im Sinne von § 2 Absatz 10 Satz 1 des Kreditwesengesetzes handelt oder 1. als Wertpapierdienstleistungsunternehmen im Sinne von § 2 Absatz 10 des Wertpapierhandelsgesetzes, 2. als Kreditinstitut ...
- § 13 KAPrüfbV - Einzelnorm



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ist darzustellen, inwieweit diese ihre Verpflichtungen nach § 18 Absatz 6 des Kapitalanlagegesetzbuches in Verbindung mit § 24c Absatz 1 des Kreditwesengesetzes erfüllt hat. Insbesondere ist zu prüfen, ob die hierzu eingesetzten Verfahren eine zutreffende Erfassung der aufgenommenen Identifizierungsdaten ...
- § 70 AWV - Einzelnorm



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Artikel 1 erster Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 25/2009 mit Ausnahme von Geldmarktfonds, 2. sonstige Kreditinstitute nach § 1 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes, 3. Finanzdienstleistungsinstitute nach § 1 Absatz 1a des Kreditwesengesetzes und 4. Wertpapierinstitute nach § 2 Absatz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes ...
- § 6 BörsG - Einzelnorm



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BÖRSENGESETZ (BÖRSG) § 6 INHABER BEDEUTENDER BETEILIGUNGEN (1) Wer beabsichtigt, eine bedeutende Beteiligung im Sinne des § 1 Abs. 9 des Kreditwesengesetzes an dem Träger einer Börse zu erwerben, hat dies der Börsenaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. In der Anzeige hat er die Höhe der Beteiligung ...
- § 2 ZKG - Einzelnorm



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Verordnung (EU) 2015/62 (ABl. L 11 vom 17.1.2015, S. 37) geändert worden ist, eine Zweigniederlassung nach § 53b Absatz 1 Satz 1 oder 2 des Kreditwesengesetzes oder eine Zweigstelle nach § 53 des Kreditwesengesetzes. (6) Maßgebliche Zahlungskontendienste sind die mit einem Zahlungskonto verbundenen ...
- § 89 WpHG - Einzelnorm



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Verordnung (EU) 2020/852in der jeweils geltenden Fassung. Bei Kreditinstituten, die das Depotgeschäft im Sinne von § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 des Kreditwesengesetzes betreiben, bei Wertpapierinstituten, die das eingeschränkte Verwahrgeschäft im Sinne des § 2 Absatz 4 Nummer 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes ...
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