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Trefferliste für 'rechtsstellung'

Dokument 321 - 330 von 735 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
Eingangsformel NATOProtG - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZU DEM PROTOKOLL VOM 28. AUGUST 1952 ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG DER AUF GRUND DES NORDATLANTIKVERTRAGS ERRICHTETEN INTERNATIONALEN MILITÄRISCHEN HAUPTQUARTIERE UND ZU DEN DIESES PROTOKOLL ERGÄNZENDEN VEREINBARUNGEN (GESETZ ZUM PROTOKOLL ÜBER DIE NATO-HAUPTQUARTIERE ...
§ 35a SG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG DER SOLDATEN (SOLDATENGESETZ - SG) § 35A BETEILIGUNG AN DER GESTALTUNG DES DIENSTRECHTS Für die Beteiligung bei der Gestaltung des Dienstrechts der Soldaten gilt § 118 des Bundesbeamtengesetzes sinngemäß. * zum Seitenanfang ...
§ 36 SG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG DER SOLDATEN (SOLDATENGESETZ - SG) § 36 SEELSORGE Der Soldat hat einen Anspruch auf Seelsorge und ungestörte Religionsausübung. Die Teilnahme am Gottesdienst ist freiwillig. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
Art 2 NATOProtG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZU DEM PROTOKOLL VOM 28. AUGUST 1952 ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG DER AUF GRUND DES NORDATLANTIKVERTRAGS ERRICHTETEN INTERNATIONALEN MILITÄRISCHEN HAUPTQUARTIERE UND ZU DEN DIESES PROTOKOLL ERGÄNZENDEN VEREINBARUNGEN (GESETZ ZUM PROTOKOLL ÜBER DIE NATO ...
§ 37 SG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG DER SOLDATEN (SOLDATENGESETZ - SG) § 37 VORAUSSETZUNG DER BERUFUNG (1) In das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit darf nur berufen werden, wer 1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ...
Art 3 NATOProtG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZU DEM PROTOKOLL VOM 28. AUGUST 1952 ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG DER AUF GRUND DES NORDATLANTIKVERTRAGS ERRICHTETEN INTERNATIONALEN MILITÄRISCHEN HAUPTQUARTIERE UND ZU DEN DIESES PROTOKOLL ERGÄNZENDEN VEREINBARUNGEN (GESETZ ZUM PROTOKOLL ÜBER DIE NATO ...
§ 38 SG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG DER SOLDATEN (SOLDATENGESETZ - SG) § 38 HINDERNISSE DER BERUFUNG (1) In das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit darf nicht berufen werden, wer 1. durch ein deutsches Gericht wegen eines Verbrechens ...
Art 4 NATOProtG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZU DEM PROTOKOLL VOM 28. AUGUST 1952 ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG DER AUF GRUND DES NORDATLANTIKVERTRAGS ERRICHTETEN INTERNATIONALEN MILITÄRISCHEN HAUPTQUARTIERE UND ZU DEN DIESES PROTOKOLL ERGÄNZENDEN VEREINBARUNGEN (GESETZ ZUM PROTOKOLL ÜBER DIE NATO ...
§ 39 SG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG DER SOLDATEN (SOLDATENGESETZ - SG) § 39 BEGRÜNDUNG DES DIENSTVERHÄLTNISSES EINES BERUFSSOLDATEN In das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten können berufen werden 1. Unteroffiziere, Feldwebelanwärter jedoch erst mit der ...
Eingangsformel SkAufG - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE RECHTSSTELLUNG AUSLÄNDISCHER STREITKRÄFTE BEI VORÜBERGEHENDEN AUFENTHALTEN IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND (STREITKRÄFTEAUFENTHALTSGESETZ - SKAUFG) EINGANGSFORMEL  Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen ...
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