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Trefferliste für 'arbeit'

Dokument 331 - 340 von 3844 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 32 MuSchG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ VON MÜTTERN BEI DER ARBEIT, IN DER AUSBILDUNG UND IM STUDIUM (MUTTERSCHUTZGESETZ - MUSCHG) § 32 BUßGELDVORSCHRIFTEN (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz ...
§ 33 MuSchG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ VON MÜTTERN BEI DER ARBEIT, IN DER AUSBILDUNG UND IM STUDIUM (MUTTERSCHUTZGESETZ - MUSCHG) § 33 STRAFVORSCHRIFTEN Wer eine in § 32 Absatz 1 Nummer 1 bis 5, 8, 16 und 17 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht und dadurch die Gesundheit ...
§ 60 SGB 2 - Einzelnorm*
... hat oder bezieht, Leistungen erbringt, die geeignet sind, diese Leistungen nach diesem Buch auszuschließen oder zu mindern, hat der Agentur für Arbeit auf Verlangen hierüber Auskunft zu erteilen, soweit es zur Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich ist. (2) Wer jemandem, der eine Leistung ...
§ 18 EStG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUERGESETZ (ESTG) § 18  (1) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind 1. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. 2Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende ...
§ 19a EStG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUERGESETZ (ESTG) § 19A SONDERVORSCHRIFT FÜR EINKÜNFTE AUS NICHTSELBSTÄNDIGER ARBEIT BEI VERMÖGENSBETEILIGUNGEN (1) 1Werden einem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber oder einem Gesellschafter seines Arbeitgebers zusätzlich zum ohnehin geschuldeten ...
§ 5 FamkaKiGAbrV - Einzelnorm*
... ABRUF VON DATEN DER TRÄGER DER LEISTUNGEN NACH DEM ZWEITEN UND DRITTEN BUCH SOZIALGESETZBUCH DURCH DIE FAMILIENKASSE DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT ZUR PRÜFUNG DES ANSPRUCHS AUF KINDERGELD (FAMKAKIGABRV) § 5 KOSTEN DES VERFAHRENS Die für die Entwicklung und Nutzung des Abrufverfahrens bei der jeweiligen ...
§ 6 FamkaKiGAbrV - Einzelnorm*
... ABRUF VON DATEN DER TRÄGER DER LEISTUNGEN NACH DEM ZWEITEN UND DRITTEN BUCH SOZIALGESETZBUCH DURCH DIE FAMILIENKASSE DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT ZUR PRÜFUNG DES ANSPRUCHS AUF KINDERGELD (FAMKAKIGABRV) § 6 INKRAFTTRETEN Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. * zum Seitenanfang ...
Schlussformel FamkaKiGAbrV - Einzelnorm*
... ABRUF VON DATEN DER TRÄGER DER LEISTUNGEN NACH DEM ZWEITEN UND DRITTEN BUCH SOZIALGESETZBUCH DURCH DIE FAMILIENKASSE DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT ZUR PRÜFUNG DES ANSPRUCHS AUF KINDERGELD (FAMKAKIGABRV) SCHLUSSFORMEL  Der Bundesrat hat zugestimmt. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
Eingangsformel AFG§116G - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SICHERUNG DER NEUTRALITÄT DER BUNDESANSTALT FÜR ARBEIT BEI ARBEITSKÄMPFEN EINGANGSFORMEL  Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
Art 1 AFG§116G - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SICHERUNG DER NEUTRALITÄT DER BUNDESANSTALT FÜR ARBEIT BEI ARBEITSKÄMPFEN ART 1  - * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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