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Trefferliste für 'arbeit'

Dokument 331 - 340 von 3775 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 5 VFBAZV - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZUWEISUNGEN AN DAS SONDERVERMÖGEN „VERSORGUNGSFONDS DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT“ (VFBAZV) § 5 INKRAFTTRETEN Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
§ 44c SGB 2 - Einzelnorm*
... (1) Die gemeinsame Einrichtung hat eine Trägerversammlung. In der Trägerversammlung sind Vertreterinnen und Vertreter der Agentur für Arbeit und des kommunalen Trägers je zur Hälfte vertreten. In der Regel entsenden die Träger je drei Vertreterinnen oder Vertreter. Jede Vertreterin und jeder Vertreter ...
§ 46 SGB 2 - Einzelnorm*
... werden in einem Gesamtbudget veranschlagt. (2) Der Bund kann festlegen, nach welchen Maßstäben die Mittel nach Absatz 1 Satz 4 auf die Agenturen für Arbeit zu verteilen sind. Bei der Zuweisung wird die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach diesem Buch zugrunde gelegt. Das Bundesministerium ...
§ 47 SGB 2 - Einzelnorm*
... , GRUNDSICHERUNG FÜR ARBEITSUCHENDE - (ARTIKEL 1 DES GESETZES VOM 24. DEZEMBER 2003, BGBL. I S. 2954) § 47 AUFSICHT (1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales führt die Rechts- und Fachaufsicht über die Bundesagentur, soweit dieser nach § 44b Absatz 3 ein Weisungsrecht gegenüber den gemeinsamen ...
I. BMinASBDGAnO - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDESDISZIPLINARGESETZES FÜR DEN GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES (BMINASBDGANO) I. ÜBERTRAGUNG VON DISZIPLINARBEFUGNISSEN Der oder dem 1. Präsidentin oder Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts, 2. Präsidentin ...
Eingangsformel BMinASBDGAnO - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDESDISZIPLINARGESETZES FÜR DEN GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES EINGANGSFORMEL  Nach § 33 Abs. 5, des § 34 Abs. 2 Satz 2, des § 42 Abs. 1 Satz 2 und des § 84 Satz 2 des Bundesdisziplinargesetzes vom 9 ...
II. BMinASBDGAnO - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDESDISZIPLINARGESETZES FÜR DEN GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES II.  Den in Abschnitt I genannten Dienstvorgesetzten wird übertragen: 1. die Befugnis, nach § 33 Abs. 1 in Verbindung mit § 33 Abs. 3 Nr ...
IV. BMinASBDGAnO - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDESDISZIPLINARGESETZES FÜR DEN GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES IV.  Die Regelungen in den Abschnitten I bis III sowie in Abschnitt V werden hinsichtlich des Bundesarbeitsgerichts nach § 40 Abs. 2 Satz ...
§ 56 SGB 2 - Einzelnorm*
... Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen.§ 31 Absatz 1 findet keine Anwendung. Die Agentur für Arbeit ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, so ...
§ 60 SGB 2 - Einzelnorm*
... hat oder bezieht, Leistungen erbringt, die geeignet sind, diese Leistungen nach diesem Buch auszuschließen oder zu mindern, hat der Agentur für Arbeit auf Verlangen hierüber Auskunft zu erteilen, soweit es zur Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich ist. (2) Wer jemandem, der eine Leistung ...
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