zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM HOLZMECHANIKER UND ZUR HOLZMECHANIKERIN* (HOLZMECHANIKERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - HOLZMECHAUSBV) § 4 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG, AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Die Berufsausbildung gliedert sich in: 1. fachrichtungsübergreifende ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM VERFAHRENSTECHNOLOGEN MÜHLEN- UND GETREIDEWIRTSCHAFT UND ZUR VERFAHRENSTECHNOLOGIN MÜHLEN- UND GETREIDEWIRTSCHAFT* (MÜHGETREIWITECHAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung dauert drei Jahre. ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM VERFAHRENSTECHNOLOGEN MÜHLEN- UND GETREIDEWIRTSCHAFT UND ZUR VERFAHRENSTECHNOLOGIN MÜHLEN- UND GETREIDEWIRTSCHAFT* (MÜHGETREIWITECHAUSBV) § 4 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG, AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Die Berufsausbildung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM MUSIKFACHHÄNDLER/ZUR MUSIKFACHHÄNDLERIN *) § 3 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung gliedert sich in 1. Pflichtqualifikationseinheiten nach § 4 Absatz 2 Abschnitt A und integrative Fertigkeiten, Kenntnisse ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUR FACHKRAFT FÜR KURIER-, EXPRESS- UND POSTDIENSTLEISTUNGEN § 10 FORTSETZUNG DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen kann in dem Ausbildungsberuf ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM UMWELTTECHNOLOGEN FÜR ROHRLEITUNGSNETZE UND INDUSTRIEANLAGEN UND ZUR UMWELTTECHNOLOGIN FÜR ROHRLEITUNGSNETZE UND INDUSTRIEANLAGEN * (ROHRLEITUNGSNETZ- UND INDUSTRIEANLAGENUMWELTTECHNOLOGEN-AUSBILDUNGSVERORDNUNG ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM UMWELTTECHNOLOGEN FÜR ROHRLEITUNGSNETZE UND INDUSTRIEANLAGEN UND ZUR UMWELTTECHNOLOGIN FÜR ROHRLEITUNGSNETZE UND INDUSTRIEANLAGEN * (ROHRLEITUNGSNETZ- UND INDUSTRIEANLAGENUMWELTTECHNOLOGEN-AUSBILDUNGSVERORDNUNG ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUR FACHKRAFT KÜCHE* (FACHKRAFT-KÜCHE-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - FKÜAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung dauert zwei Jahre. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUR FACHKRAFT KÜCHE* (FACHKRAFT-KÜCHE-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - FKÜAUSBV) § 5 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG, AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Die Berufsausbildung gliedert sich in: 1. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM UMWELTTECHNOLOGEN FÜR ROHRLEITUNGSNETZE UND INDUSTRIEANLAGEN UND ZUR UMWELTTECHNOLOGIN FÜR ROHRLEITUNGSNETZE UND INDUSTRIEANLAGEN * (ROHRLEITUNGSNETZ- UND INDUSTRIEANLAGENUMWELTTECHNOLOGEN-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - ROHRINDUTECHAUSBV ...