zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUR FACHKRAFT KÜCHE* (FACHKRAFT-KÜCHE-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - FKÜAUSBV) ANLAGE (ZU § 4 ABSATZ 1) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUR FACHKRAFT KÜCHE (Fundstelle: BGBl. I 2022, 393 - 397) Abschnitt A: berufsprofilgebende ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KERAMIKER UND ZUR KERAMIKERIN *) (KERAMIKGEWERBE-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - KERAUSBV) § 3 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung gliedert sich in 1. Pflichtqualifikationen nach § 4 Absatz 2 Abschnitt A ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM TEXTIL- UND MODENÄHER UND ZUR TEXTIL- UND MODENÄHERIN* (TEXTIL- UND MODENÄHERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - TEXMODNÄHERAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung dauert zwei Jahre. * zum Seitenanfang ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM VERFAHRENSTECHNOLOGEN METALL UND ZUR VERFAHRENSTECHNOLOGIN METALL * (METALLVERFAHRENSTECHNOLOGENAUSBILDUNGSVERORDNUNG - MVTAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre. * ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM TEXTIL- UND MODENÄHER UND ZUR TEXTIL- UND MODENÄHERIN* (TEXTIL- UND MODENÄHERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - TEXMODNÄHERAUSBV) § 4 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG, AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Die Berufsausbildung gliedert ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM VERFAHRENSTECHNOLOGEN METALL UND ZUR VERFAHRENSTECHNOLOGIN METALL * (METALLVERFAHRENSTECHNOLOGENAUSBILDUNGSVERORDNUNG - MVTAUSBV) § 4 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG, AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Die Berufsausbildung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM TEXTIL- UND MODENÄHER UND ZUR TEXTIL- UND MODENÄHERIN* (TEXTIL- UND MODENÄHERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - TEXMODNÄHERAUSBV) § 17 FORTSETZUNG DER BERUFSAUSBILDUNG Die Ausbildung kann nach erfolgreichem Abschluss der ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM SPIELZEUGHERSTELLER/ZUR SPIELZEUGHERSTELLERIN ANLAGE (ZU § 4) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM SPIELZEUGHERSTELLER/ZUR SPIELZEUGHERSTELLERIN (Fundstelle: BGBl. I 1997, 1336 - 1339) Lfd. Nr. Teil des ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM TEXTIL- UND MODESCHNEIDER UND ZUR TEXTIL- UND MODESCHNEIDERIN* (TEXTIL- UND MODESCHNEIDERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - TEXMODSCHNEIDERAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung dauert drei Jahre. * zum ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM BETONFERTIGTEILBAUER UND ZUR BETONFERTIGTEILBAUERIN* (BETONFERTIGTEILBAUERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - BETONFBAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung dauert drei Jahre. * zum Seitenanfang * Impressum ...