zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM ELEKTRONIKER UND ZUR ELEKTRONIKERIN* (ELEKTRONIKERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - ELEKAUSBV) § 4 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG, AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Die Berufsausbildung gliedert sich in: 1. fachrichtungsübergreifende ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUR FACHKRAFT FÜR LEDERHERSTELLUNG UND GERBEREITECHNIK* (LEDERHERSTELLUNGS- UND GERBEREITECHNIKAUSBILDUNGSVERORDNUNG - LEDERGERBAUSBV) § 4 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG, AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Die Berufsausbildung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KERZENHERSTELLER UND WACHSBILDNER UND ZUR KERZENHERSTELLERIN UND WACHSBILDNERIN * (KERZENHERSTELLER- UND WACHSBILDNERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - KHWBAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung dauert ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KERZENHERSTELLER UND WACHSBILDNER UND ZUR KERZENHERSTELLERIN UND WACHSBILDNERIN * (KERZENHERSTELLER- UND WACHSBILDNERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - KHWBAUSBV) § 4 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG, AUSBILDUNGSBERUFSBILD ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM VERFAHRENSMECHANIKER GLASTECHNIK/ZUR VERFAHRENSMECHANIKERIN GLASTECHNIK ANLAGE (ZU § 4) AUSBILDUNGSRAHMENPLAN FÜR DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM VERFAHRENSMECHANIKER GLASTECHNIK/ZUR VERFAHRENSMECHANIKERIN GLASTECHNIK (Fundstelle ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM BERGBAUTECHNOLOGEN/ZUR BERGBAUTECHNOLOGIN *) § 2 DAUER UND STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG (1) Die Ausbildung dauert drei Jahre. (2) Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM METALLBAUER UND ZUR METALLBAUERIN*) § 3 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildung in einer der Fachrichtungen 1. Konstruktionstechnik, ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM GOLD- UND SILBERSCHMIED UND ZUR GOLD- UND SILBERSCHMIEDIN * (GOLD- UND SILBERSCHMIED-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - GOSIAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre. * zum Seitenanfang ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM TEXTIL- UND MODENÄHER UND ZUR TEXTIL- UND MODENÄHERIN* (TEXTIL- UND MODENÄHERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - TEXMODNÄHERAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung dauert zwei Jahre. * zum Seitenanfang ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM TEXTIL- UND MODENÄHER UND ZUR TEXTIL- UND MODENÄHERIN* (TEXTIL- UND MODENÄHERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - TEXMODNÄHERAUSBV) § 4 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG, AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Die Berufsausbildung gliedert ...