, umso höher die Genauigkeit.



... zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ÄNDERUNG DER BEITRAGSSÄTZE IN DER GESETZLICHEN RENTENVERSICHERUNG UND BEI DER BUNDESANSTALT FÜR ARBEIT (BEITRS. RV/BA ÄNDG) ART 5 INKRAFTTRETEN Dieses Gesetz tritt am 1. April 1991 in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...



... festgelegten anderen und ergänzenden Maßstäben. (2) 2,7 Millionen Euro werden für überregionale Sonderbedarfe einbehalten. (3) Der Bundesagentur für Arbeit werden für die Durchführung von überörtlich wahrzunehmenden Aufgaben, die alle Jobcenter betreffen, insgesamt 28,4815 Millionen Euro gesondert zugewiesen ...



... schwimmende Anlagen 40 § 3.20 Fahrzeuge beim Stilliegen Nr. 1: Fahrzeuge mit Ausnahme der Kleinfahrzeuge, Fähren und schwimmenden Geräte bei der Arbeit 41 § 3.20 Fahrzeuge beim Stilliegen Nr. 2: Kleinfahrzeuge mit Ausnahme der Beiboote 42 § 3.21 Stilliegende Fahrzeuge bei Beförderung bestimmter ...



... 40 § 3.20 Fahrzeug beim Stillliegen Nummer 1: Fahrzeug mit Ausnahme eines Kleinfahrzeugs, einer Fähre und eines schwimmenden Gerätes bei der Arbeit 41 § 3.20 Fahrzeug beim Stillliegen Nummer 2: Kleinfahrzeug mit Ausnahme des Beiboots 42 § 3.21 Stillliegendes Fahrzeug bei Beförderung ...



... GESETZ ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG VON MAßNAHMEN DES ARBEITSSCHUTZES ZUR VERBESSERUNG DER SICHERHEIT UND DES GESUNDHEITSSCHUTZES DER BESCHÄFTIGTEN BEI DER ARBEIT (ARBEITSSCHUTZGESETZ - ARBSCHG) § 6 DOKUMENTATION (1) Der Arbeitgeber muß über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen ...



... GESETZ ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG VON MAßNAHMEN DES ARBEITSSCHUTZES ZUR VERBESSERUNG DER SICHERHEIT UND DES GESUNDHEITSSCHUTZES DER BESCHÄFTIGTEN BEI DER ARBEIT (ARBEITSSCHUTZGESETZ - ARBSCHG) § 7 ÜBERTRAGUNG VON AUFGABEN Bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte hat der Arbeitgeber je nach Art der ...



... GESETZ ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG VON MAßNAHMEN DES ARBEITSSCHUTZES ZUR VERBESSERUNG DER SICHERHEIT UND DES GESUNDHEITSSCHUTZES DER BESCHÄFTIGTEN BEI DER ARBEIT (ARBEITSSCHUTZGESETZ - ARBSCHG) § 9 BESONDERE GEFAHREN (1) Der Arbeitgeber hat Maßnahmen zu treffen, damit nur Beschäftigte Zugang zu besonders ...



... GESETZ ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG VON MAßNAHMEN DES ARBEITSSCHUTZES ZUR VERBESSERUNG DER SICHERHEIT UND DES GESUNDHEITSSCHUTZES DER BESCHÄFTIGTEN BEI DER ARBEIT (ARBEITSSCHUTZGESETZ - ARBSCHG) § 10 ERSTE HILFE UND SONSTIGE NOTFALLMAßNAHMEN (1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und ...



... - AÜG) § 18 ZUSAMMENARBEIT MIT ANDEREN BEHÖRDEN (1) Zur Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten nach § 16 arbeiten die Bundesagentur für Arbeit und die Behörden der Zollverwaltung insbesondere mit folgenden Behörden zusammen: 1. den Trägern der Krankenversicherung als Einzugsstellen für die ...



... GESETZ ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG VON MAßNAHMEN DES ARBEITSSCHUTZES ZUR VERBESSERUNG DER SICHERHEIT UND DES GESUNDHEITSSCHUTZES DER BESCHÄFTIGTEN BEI DER ARBEIT (ARBEITSSCHUTZGESETZ - ARBSCHG) § 13 VERANTWORTLICHE PERSONEN (1) Verantwortlich für die Erfüllung der sich aus diesem Abschnitt ergebenden Pflichten ...