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Trefferliste für 'arbeit'

Dokument 361 - 370 von 3798 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 3b EStG - Einzelnorm*
... , soweit sie 1. für Nachtarbeit 25 Prozent, 2. vorbehaltlich der Nummern 3 und 4 für Sonntagsarbeit 50 Prozent, 3. vorbehaltlich der Nummer 4 für Arbeit am 31. Dezember ab 14 Uhr und an den gesetzlichen Feiertagen 125 Prozent, 4. für Arbeit am 24. Dezember ab 14 Uhr, am 25. und 26. Dezember sowie am ...
§ 7c SGB 11 - Einzelnorm*
... von Selbsthilfegruppen, ehrenamtliche und sonstige zum bürgerschaftlichen Engagement bereite Personen und Organisationen sowie 5. Agenturen für Arbeit und Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende,dürfen Sozialdaten nur verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich ...
Anlage 3 RheinSchPV 1994 - Einzelnorm*
... schwimmende Anlagen 40   § 3.20 Fahrzeuge beim Stilliegen Nr. 1: Fahrzeuge mit Ausnahme der Kleinfahrzeuge, Fähren und schwimmenden Geräte bei der Arbeit 41   § 3.20 Fahrzeuge beim Stilliegen Nr. 2: Kleinfahrzeuge mit Ausnahme der Beiboote 42 § 3.21 Stilliegende Fahrzeuge bei Beförderung bestimmter ...
§ 6 ArbSchG - Einzelnorm*
... GESETZ ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG VON MAßNAHMEN DES ARBEITSSCHUTZES ZUR VERBESSERUNG DER SICHERHEIT UND DES GESUNDHEITSSCHUTZES DER BESCHÄFTIGTEN BEI DER ARBEIT (ARBEITSSCHUTZGESETZ - ARBSCHG) § 6 DOKUMENTATION (1) Der Arbeitgeber muß über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen ...
§ 7 ArbSchG - Einzelnorm*
... GESETZ ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG VON MAßNAHMEN DES ARBEITSSCHUTZES ZUR VERBESSERUNG DER SICHERHEIT UND DES GESUNDHEITSSCHUTZES DER BESCHÄFTIGTEN BEI DER ARBEIT (ARBEITSSCHUTZGESETZ - ARBSCHG) § 7 ÜBERTRAGUNG VON AUFGABEN Bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte hat der Arbeitgeber je nach Art der ...
§ 9 ArbSchG - Einzelnorm*
... GESETZ ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG VON MAßNAHMEN DES ARBEITSSCHUTZES ZUR VERBESSERUNG DER SICHERHEIT UND DES GESUNDHEITSSCHUTZES DER BESCHÄFTIGTEN BEI DER ARBEIT (ARBEITSSCHUTZGESETZ - ARBSCHG) § 9 BESONDERE GEFAHREN (1) Der Arbeitgeber hat Maßnahmen zu treffen, damit nur Beschäftigte Zugang zu besonders ...
§ 10 ArbSchG - Einzelnorm*
... GESETZ ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG VON MAßNAHMEN DES ARBEITSSCHUTZES ZUR VERBESSERUNG DER SICHERHEIT UND DES GESUNDHEITSSCHUTZES DER BESCHÄFTIGTEN BEI DER ARBEIT (ARBEITSSCHUTZGESETZ - ARBSCHG) § 10 ERSTE HILFE UND SONSTIGE NOTFALLMAßNAHMEN (1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und ...
§ 13 ArbSchG - Einzelnorm*
... GESETZ ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG VON MAßNAHMEN DES ARBEITSSCHUTZES ZUR VERBESSERUNG DER SICHERHEIT UND DES GESUNDHEITSSCHUTZES DER BESCHÄFTIGTEN BEI DER ARBEIT (ARBEITSSCHUTZGESETZ - ARBSCHG) § 13 VERANTWORTLICHE PERSONEN (1) Verantwortlich für die Erfüllung der sich aus diesem Abschnitt ergebenden Pflichten ...
§ 19 ArbSchG - Einzelnorm*
... GESETZ ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG VON MAßNAHMEN DES ARBEITSSCHUTZES ZUR VERBESSERUNG DER SICHERHEIT UND DES GESUNDHEITSSCHUTZES DER BESCHÄFTIGTEN BEI DER ARBEIT (ARBEITSSCHUTZGESETZ - ARBSCHG) § 19 RECHTSAKTE DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN UND ZWISCHENSTAATLICHE VEREINBARUNGEN Rechtsverordnungen nach § ...
§ 18 EStG - Einzelnorm*
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