, umso höher die Genauigkeit.



... UND FÜR DIE VERTRETUNG DES BUNDES BEI KLAGEN AUS DEM BEAMTEN- ODER RICHTERVERHÄLTNIS IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES (BMASGBWIDVERTRANO) § 4 VERTRETUNG DES BUNDES BEI KLAGEN IN PRÜFUNGSANGELEGENHEITEN Bei Klagen von Regierungsinspektoranwärterinnen und -anwärtern beim ...



... UND FÜR DIE VERTRETUNG DES BUNDES BEI KLAGEN AUS DEM BEAMTEN- ODER RICHTERVERHÄLTNIS IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES (BMASGBWIDVERTRANO) § 5 ÜBERGANGSVORSCHRIFT Bis zum Abschluss von Rechtsbehelfsverfahren von Beschäftigten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ...



... DES BUNDESDISZIPLINARGESETZES BEI DEN BUNDESUNMITTELBAREN KÖRPERSCHAFTEN MIT DIENSTHERRNFÄHIGKEIT IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES (BDGBMASKDV) § 4 INKRAFTTRETEN, AUßERKRAFTTRETEN Diese Verordnung tritt am 20. Juli 2006 in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...



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... VON ZUSTÄNDIGKEITEN FÜR DEN ERLASS VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN UND DIE VERTRETUNG DES BUNDES BEI KLAGEN VON BESCHÄFTIGTEN DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES IN ANGELEGENHEITEN VON BESOLDUNG, VON AMTSBEZÜGEN UND NACH DEM BUNDESREISEKOSTENGESETZ, DEM BUNDESUMZUGSKOSTENGESETZ EINSCHLIEßLICH ...



... SICHERUNG (STRAFVOLLZUGSGESETZ - STVOLLZG) § 43 ARBEITSENTGELT, ARBEITSURLAUB UND ANRECHNUNG DER FREISTELLUNG AUF DEN ENTLASSUNGSZEITPUNKT (1) Die Arbeit des Gefangenen wird anerkannt durch Arbeitsentgelt und eine Freistellung von der Arbeit, die auch als Urlaub aus der Haft (Arbeitsurlaub) genutzt ...



... ÜBER DIE HERSTELLUNG DER EINHEIT DEUTSCHLANDS (EINIGUNGSVERTRAG) ANLAGE II KAP VIII ANLAGE II KAPITEL VIII GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERS FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG (Fundstelle in der Anlage II des EinigVtr - BGBl. II 1990, 1207 - 1216)Der Text des Kapitels ist in Sachgebiete und Abschnitte ...



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