zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM TEXTILGESTALTER UND ZUR TEXTILGESTALTERIN IM HANDWERK*) § 3 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und in die Ausbildung in einer der Fachrichtungen: 1 ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM SEILER UND ZUR SEILERIN *) (SEILER-AUSBILDUNGSVERORDNUNG - SEILAUSBV) § 3 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildung in einen der Schwerpunkte ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM BRAUER UND MÄLZER UND ZUR BRAUERIN UND MÄLZERIN* (BRAUER- UND MÄLZERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - BRAUMÄAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung dauert drei Jahre. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM BRAUER UND MÄLZER UND ZUR BRAUERIN UND MÄLZERIN* (BRAUER- UND MÄLZERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - BRAUMÄAUSBV) § 4 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG UND AUSBILDUNGSBERUFSBILD (1) Die Berufsausbildung gliedert sich in: 1 ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KERZENHERSTELLER UND WACHSBILDNER UND ZUR KERZENHERSTELLERIN UND WACHSBILDNERIN * (KERZENHERSTELLER- UND WACHSBILDNERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - KHWBAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung dauert ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KERZENHERSTELLER UND WACHSBILDNER UND ZUR KERZENHERSTELLERIN UND WACHSBILDNERIN * (KERZENHERSTELLER- UND WACHSBILDNERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - KHWBAUSBV) § 4 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG, AUSBILDUNGSBERUFSBILD ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM METALLBAUER UND ZUR METALLBAUERIN*) § 3 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildung in einer der Fachrichtungen 1. Konstruktionstechnik, ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM CHEMIKANTEN/ZUR CHEMIKANTIN *) § 3 STRUKTUR DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung gliedert sich in: 1. Pflichtqualifikationen nach § 4 Absatz 2 Abschnitt I Nummer 1 bis 14, 2. vier vom Ausbildenden festzulegende ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KAROSSERIE- UND FAHRZEUGBAUMECHANIKER UND ZUR KAROSSERIE- UND FAHRZEUGBAUMECHANIKERIN * (KAROSSERIE- UND FAHRZEUGBAUMECHANIKERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - KFBAUMECHAUSBV) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM METALLBILDNER UND ZUR METALLBILDNERIN* (METALLBILDNERAUSBILDUNGSVERORDNUNG - METALLBAUSBVO) § 2 DAUER DER BERUFSAUSBILDUNG Die Berufsausbildung dauert drei Jahre. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * ...