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Trefferliste für 'einzelnorm'

Dokument 361 - 370 von 107828 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 111c StPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 111C VOLLZIEHUNG DER BESCHLAGNAHME (1) Die Beschlagnahme einer beweglichen Sache wird dadurch vollzogen, dass die Sache in Gewahrsam genommen wird. Die Beschlagnahme kann auch dadurch vollzogen werden, dass sie durch Siegel ...
§ 14b TfV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ERTEILUNG DER FAHRBERECHTIGUNG AN TRIEBFAHRZEUGFÜHRER SOWIE DIE ANERKENNUNG VON PERSONEN UND STELLEN FÜR AUSBILDUNG UND PRÜFUNG (TRIEBFAHRZEUGFÜHRERSCHEINVERORDNUNG - TFV) § 14B ANERKENNUNG ALS AUSBILDER ODER ALS AUSBILDUNGSSTELLE ...
§ 111d StPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 111D WIRKUNG DER VOLLZIEHUNG DER BESCHLAGNAHME; RÜCKGABE BEWEGLICHER SACHEN (1) Die Vollziehung der Beschlagnahme eines Gegenstandes hat die Wirkung eines Veräußerungsverbotes im Sinne des § 136 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ...
§ 14c TfV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ERTEILUNG DER FAHRBERECHTIGUNG AN TRIEBFAHRZEUGFÜHRER SOWIE DIE ANERKENNUNG VON PERSONEN UND STELLEN FÜR AUSBILDUNG UND PRÜFUNG (TRIEBFAHRZEUGFÜHRERSCHEINVERORDNUNG - TFV) § 14C ANERKENNUNG ALS AUSBILDER ODER ALS AUSBILDUNGSSTELLE ...
§ 111e StPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 111E VERMÖGENSARREST ZUR SICHERUNG DER WERTERSATZEINZIEHUNG (1) Ist die Annahme begründet, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz vorliegen, so kann zur Sicherung der Vollstreckung der Vermögensarrest in das ...
§ 14d TfV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ERTEILUNG DER FAHRBERECHTIGUNG AN TRIEBFAHRZEUGFÜHRER SOWIE DIE ANERKENNUNG VON PERSONEN UND STELLEN FÜR AUSBILDUNG UND PRÜFUNG (TRIEBFAHRZEUGFÜHRERSCHEINVERORDNUNG - TFV) § 14D ANERKENNUNG ALS AUSBILDER ODER ALS AUSBILDUNGSSTELLE ...
§ 111f StPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 111F VOLLZIEHUNG DES VERMÖGENSARRESTES (1) Der Vermögensarrest in eine bewegliche Sache, in eine Forderung oder ein anderes Vermögensrecht, das nicht der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegt, wird durch ...
§ 15 TfV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ERTEILUNG DER FAHRBERECHTIGUNG AN TRIEBFAHRZEUGFÜHRER SOWIE DIE ANERKENNUNG VON PERSONEN UND STELLEN FÜR AUSBILDUNG UND PRÜFUNG (TRIEBFAHRZEUGFÜHRERSCHEINVERORDNUNG - TFV) § 15 VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ANERKENNUNG ALS PRÜFER ODER ALS ...
§ 111g StPO - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFPROZEßORDNUNG (STPO) § 111G AUFHEBUNG DER VOLLZIEHUNG DES VERMÖGENSARRESTES (1) Hinterlegt der Betroffene den nach § 111e Absatz 4 festgesetzten Geldbetrag, wird die Vollziehungsmaßnahme aufgehoben. (2) Ist der Arrest wegen einer Geldstrafe oder ...
§ 15a TfV - Einzelnorm****
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ERTEILUNG DER FAHRBERECHTIGUNG AN TRIEBFAHRZEUGFÜHRER SOWIE DIE ANERKENNUNG VON PERSONEN UND STELLEN FÜR AUSBILDUNG UND PRÜFUNG (TRIEBFAHRZEUGFÜHRERSCHEINVERORDNUNG - TFV) § 15A ANTRAG AUF ANERKENNUNG ALS PRÜFER ODER ALS PRÜFSTELLE ...
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