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Trefferliste für 'bundespolizei'

Dokument 371 - 380 von 648 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 28 GBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN GEHOBENEN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (GBPOLVDVDV) § 28 SCHRIFTLICHE PRÜFUNGEN (1) Die schriftlichen Prüfungen bestehen aus jeweils mindestens einer Klausur in den Modulen 10 und 14. (1a) ...
§ 63 MBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (MBPOLVDVDV) § 63 BESTEHEN UND RANGPUNKTZAHL DER LAUFBAHNPRÜFUNG UND ABSCHLUSSNOTE (1) Die Laufbahnprüfung ist bestanden, wenn 1. die schriftliche und ...
§ 29 GBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN GEHOBENEN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (GBPOLVDVDV) § 29 BEWERTUNG UND BESTEHEN DER SCHRIFTLICHEN PRÜFUNGEN (1) Klausuren, die mit weniger als fünf Rangpunkten bewertet worden sind, werden ...
§ 64 MBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (MBPOLVDVDV) § 64 WIEDERHOLUNG DER LAUFBAHNPRÜFUNG (1) Hat eine Anwärterin oder ein Anwärter die Laufbahnprüfung nicht bestanden, so kann sie oder er ...
§ 30 GBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN GEHOBENEN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (GBPOLVDVDV) § 30 PRAKTISCHE PRÜFUNGEN (1) Die praktischen Prüfungen bestehen aus jeweils einer praktischen Leistungsabnahme in den Modulen 16 und 20 ...
Eingangsformel GBPolVDAufstV - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSBILDUNG UND PRÜFUNG FÜR DEN VERKÜRZTEN AUFSTIEG IN DEN GEHOBENEN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (GBPOLVDAUFSTV) EINGANGSFORMEL  Auf Grund des § 3 Absatz 2 Satz 2 des Bundespolizeibeamtengesetzes vom 3. Juni 1976 (BGBl. I S. 1357), der durch Artikel ...
§ 31 GBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN GEHOBENEN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (GBPOLVDVDV) § 31 BESTEHEN DER PRAKTISCHEN PRÜFUNGEN Die praktischen Prüfungen sind bestanden, wenn jeweils mindestens fünf Rangpunkte erreicht worden ...
§ 66 MBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (MBPOLVDVDV) § 66 BESCHEID ÜBER DIE NICHTBESTANDENE LAUFBAHNPRÜFUNG (1) Wer die Laufbahnprüfung nicht bestanden hat, erhält einen schriftlichen oder elektronischen ...
Inhaltsübersicht GBPolVDAufstV - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSBILDUNG UND PRÜFUNG FÜR DEN VERKÜRZTEN AUFSTIEG IN DEN GEHOBENEN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (GBPOLVDAUFSTV) INHALTSÜBERSICHT  Abschnitt 1 Allgemeines §  1 Gegenstand §  2 Ziele der Ausbildung §  3 Auswahlverfahren Abschnitt 2 Ausbildung §  4 ...
§ 32 GBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN GEHOBENEN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (GBPOLVDVDV) § 32 DIPLOMARBEIT (1) Mit der Diplomarbeit sollen die Studierenden nachweisen, dass sie in der Lage sind, eine für die Studienziele relevante ...
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