, umso höher die Genauigkeit.



... Truppe und deren ziviles Gefolge im Sinn von Artikel 1 des Abkommens vom 19. Juni 1951 zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen (BGBl. 1961 II S. 1183, 1190) in der jeweils geltenden Fassung (NATO-Truppenstatut); 2. in der Bundesrepublik Deutschland errichtete ...



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... der Personalratstätigkeit § 47 Sachaufwand und Büropersonal § 48 Bekanntmachungen und Aushänge § 49 Verbot der Beitragserhebung Abschnitt 4 Rechtsstellung der Personalratsmitglieder § 50 Ehrenamtlichkeit § 51 Versäumnis von Arbeitszeit § 52 Freistellung § 53 Auswahl der freizustellenden ...



... § 47 Sachaufwand und Büropersonal § 48 Bekanntmachungen und Aushänge § 49 Verbot der Beitragserhebung Abschnitt 4 Rechtsstellung der Personalratsmitglieder § 50 Ehrenamtlichkeit § 51 Versäumnis von Arbeitszeit § 52 Freistellung § 53 Auswahl der freizustellenden Mitglieder ...



... und der Berliner Zentralbank Beamte, Angestellte und Arbeiter der Deutschen Bundesbank. Beamte auf Lebenszeit oder auf Probe erhalten die Rechtsstellung eines Beamten auf Lebenszeit oder auf Probe nach dem Bundesbeamtengesetz; Beamte auf Widerruf erhalten die Rechtsstellung eines Beamten auf Widerruf ...



... § 118 Beteiligung der Spitzenorganisationen Abschnitt 8 Bundespersonalausschuss § 119 Aufgaben; Verordnungsermächtigung § 120 Mitglieder § 121 Rechtsstellung der Mitglieder § 122 Geschäftsordnung § 123 Sitzungen und Beschlüsse § 124 Beweiserhebung, Auskünfte und Amtshilfe Abschnitt 9 Beschwerdeweg und ...



... Truppe und deren ziviles Gefolge im Sinn von Artikel 1 des Abkommens vom 19. Juni 1951 zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen (BGBl. 1961 II S. 1183, 1190) in der jeweils geltenden Fassung (NATO-Truppenstatut); 2. in der Bundesrepublik Deutschland errichtete ...



... Bundestag und Beruf § 2 Schutz der freien Mandatsausübung § 3 Wahlvorbereitungsurlaub § 4 Berufs- und Betriebszeiten Dritter Abschnitt Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes § 5 Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen ...



... AUSLÄNDERN IM BUNDESGEBIET 1) (AUFENTHALTSGESETZ - AUFENTHG) § 60 VERBOT DER ABSCHIEBUNG (1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen ...



... § 4 Wählergruppen und Wahlbereiche § 5 Wahlberechtigung § 6 Wählbarkeit § 7 Anfechtung der Wahl Abschnitt 2 Geschäftsführung und Rechtsstellung § 8 Geschäftsführung § 9 Beurteilung § 10 Amtszeit § 11 Niederlegung des Amtes § 12 Abberufung der Vertrauensperson ...