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Trefferliste für 'bewertungsgesetz'
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- Anlage 14 BewG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) ANLAGE 14 (ZU § 163 ABS. 3, § 164 ABS. 2 UND 4) LANDWIRTSCHAFTLICHE NUTZUNG (Fundstelle: BGBl. I 2008, 3043 - 3059) 1 2 3 4 5 6 Region Land/Reg.bezirk Nutzungsart Betriebsform Betriebsgröße Reingewinn EUR/ha LF Pachtpreis EUR/ha
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- § 157 BewG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) § 157 FESTSTELLUNG VON GRUNDBESITZWERTEN, VON ANTEILSWERTEN UND VON BETRIEBSVERMÖGENSWERTEN (1) Grundbesitzwerte werden unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse und der Wertverhältnisse zum Bewertungsstichtag für inländischen
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- Anlage 15 BewG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) ANLAGE 15 (ZU § 163 ABS. 4 UND § 164 ABS. 2) FORSTWIRTSCHAFTLICHE NUTZUNG (Fundstelle: BGBl. I 2008, 3060; bezüglich der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) 1 2 3 4 5 6 Land Nutzungsart Ertragsklasse Reingewinn Pachtpreis Wert für
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- § 158 BewG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) § 158 BEGRIFF DES LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICHEN VERMÖGENS (1) Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbst
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- Anlage 15a BewG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) ANLAGE 15A (ZU § 164 ABS. 4) FORSTWIRTSCHAFTLICHE NUTZUNG (Fundstelle: BGBl. I 2008, 3061) 6 Werte für das Besatzkapital nach Altersklassen in €/ha Alters- klasse I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII. IX. X. Jahre 1–
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- § 159 BewG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) § 159 ABGRENZUNG LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICH GENUTZTER FLÄCHEN ZUM GRUNDVERMÖGEN (1) Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen sind dem Grundvermögen zuzurechnen, wenn nach ihrer Lage, den am Bewertungsstichtag bestehenden
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- Anlage 16 BewG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) ANLAGE 16 (ZU § 163 ABS. 5 UND § 164 ABS. 2 UND 4) WEINBAULICHE NUTZUNG (Fundstelle: BGBl. I 2008, 3062) 1 2 3 4 5 Land Nutzungsart Reingewinn Pachtpreis Wert für das Besatzkapital Verwertungsform EUR/ha LF EUR/ha LF EUR/ha LF
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- § 160 BewG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) § 160 BETRIEB DER LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT (1) Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft umfasst 1. den Wirtschaftsteil, 2. die Betriebswohnungen und 3. den Wohnteil. (2) Der Wirtschaftsteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
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- Anlage 17 BewG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) ANLAGE 17 (ZU § 163 ABS. 6 UND § 164 ABS. 2 UND 4) GÄRTNERISCHE NUTZUNG (Fundstelle: BGBl. I 2008, 3062) 1 2 3 4 5 6 Land Nutzungsteil Nutzungsart Reingewinn Pachtpreis Wert für das Besatzkapital EUR/ha LF EUR/ha LF EUR/ha LF Deutschland
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- § 161 BewG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BEWERTUNGSGESETZ (BEWG) § 161 BEWERTUNGSSTICHTAG (1) Für die Größe des Betriebs, für den Umfang und den Zustand der Gebäude sowie für die stehenden Betriebsmittel sind die Verhältnisse am Bewertungsstichtag maßgebend. (2) Für die umlaufenden Betriebsmittel
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