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Trefferliste für 'arzneimittel'

Dokument 431 - 440 von 892 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 18 DiGAV - Einzelnorm*
... für digitale Gesundheitsanwendungen stellen keine wesentlichen Veränderungen nach Satz 1 dar. Der Hersteller teilt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Erforderlichkeit redaktioneller Änderungen durch einfache Anzeige mit. (2) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ...
§ 14 DiPAV - Einzelnorm*
... im Verzeichnis für digitale Pflegeanwendungen stellen keine wesentlichen Veränderungen nach Satz 1 dar. Der Hersteller teilt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Erforderlichkeit redaktioneller Änderungen durch einfache Anzeige mit. (2) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und ...
§ 15 DiPAV - Einzelnorm*
... BUCH SOZIALGESETZBUCH (DIGITALE PFLEGEANWENDUNGEN-VERORDNUNG - DIPAV) § 15 VERFAHREN BEI WESENTLICHEN VERÄNDERUNGEN (1) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bestätigt dem Hersteller innerhalb von 14 Tagen den Eingang der vollständigen Anzeige; dies gilt auch für einfache Anzeigen ...
§ 7 HWG - Einzelnorm*
... oder des beworbenen Produktes oder beider gekennzeichnet sind, oder um geringwertige Kleinigkeiten handelt; Zuwendungen oder Werbegaben sind für Arzneimittel unzulässig, soweit sie entgegen den Preisvorschriften gewährt werden, die auf Grund des Arzneimittelgesetzes oder des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ...
§ 10 HWG - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE WERBUNG AUF DEM GEBIETE DES HEILWESENS (HEILMITTELWERBEGESETZ - HWG) § 10  (1) Für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben, geworben werden ...
§ 11 HWG - Einzelnorm*
... Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE WERBUNG AUF DEM GEBIETE DES HEILWESENS (HEILMITTELWERBEGESETZ - HWG) § 11  (1) Außerhalb der Fachkreise darf für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel nicht geworben werden 1. (weggefallen) 2. mit Angaben oder Darstellungen, die sich ...
§ 16 MedCanG - Einzelnorm*
... nach Absatz 1 sind drei Jahre aufzubewahren. (3) Personen, denen eine Erlaubnis nach § 4 erteilt ist, sind verpflichtet, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte getrennt für jede Betriebsstätte die jeweilige Menge an Cannabis zu medizinischen Zwecken und die jeweilige Menge an Cannabis ...
§ 63b AMG - Einzelnorm*
... eine Pharmakovigilanz-Stammdokumentation zu führen und diese auf Anfrage zur Verfügung zu stellen, 4. ein Risikomanagement-System für jedes einzelne Arzneimittel zu betreiben, das nach dem 26. Oktober 2012 zugelassen worden ist oder für das eine Auflage nach § 28 Absatz 3b Satz 1 Nummer 1 erteilt worden ...
§ 48 TAMG - Einzelnorm*
... aus solchen Stoffen zur Anwendung bei Tieren nur beziehen und lagern, wenn die betreffenden Stoffe oder Zubereitungen als Tierarzneimittel oder Arzneimittel zugelassen sind. Herstellerinnen, Hersteller, Großhändlerinnen und Großhändler dürfen solche Stoffe oder Zubereitungen an Tierärztinnen und Tierärzte ...
Anlage 15 AAppO - Einzelnorm*
... der Beeinflussung der Haltbarkeit von Arzneimitteln;Beschaffung, Dokumentation, Auswertung, Bewertung und Weitergabe von Informationen über Arzneimittel und Medizinprodukte;Information und Beratung von Patienten, Ärzten und Angehörigen anderer Gesundheitsberufe über Arzneimittel und Medizinprodukte ...
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