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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ABSCHLIEßENDEN ERFÜLLUNG DER VERBLIEBENEN AUFGABEN DER TREUHANDANSTALT ART 3 ÄNDERUNG SONSTIGER GESETZE - * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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AN VERÄNDERTE ZUSTÄNDIGKEITEN ODER BEHÖRDENBEZEICHNUNGEN INNERHALB DER BUNDESREGIERUNG (ZUSTÄNDIGKEITSANPASSUNGSGESETZ - ZUSTANPG) § 2 ANPASSUNG DER GESETZE UND RECHTSVERORDNUNGEN Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates im ...
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VORRANG FÜR INVESTITIONEN BEI RÜCKÜBERTRAGUNGSANSPRÜCHEN NACH DEM VERMÖGENSGESETZ (INVESTITIONSVORRANGGESETZ - INVORG) § 26 ANWENDBARKEIT ANDERER GESETZE Für das Verfahren zur Erteilung des Investitionsvorrangbescheids sind bis zum Erlaß entsprechender landesrechtlicher Bestimmungen auch durch Stellen ...
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GESETZ ÜBER DEN BAU UND DEN BETRIEB VON VERSUCHSANLAGEN ZUR ERPROBUNG VON TECHNIKEN FÜR DEN SPURGEFÜHRTEN VERKEHR § 15 FORTGELTUNG ANDERER GESETZE Das Bundesbahngesetz vom 13. Dezember 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 955), zuletzt geändert durch Artikel 2 § 2 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes ...
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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (GEFAHRGUTBEFÖRDERUNGSGESETZ - GGBEFG) § 13 (ÄNDERUNGEN ANDERER GESETZE) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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GESETZ ZUR AUSFÜHRUNG DES ABKOMMENS VOM 2. MAI 1992 ÜBER DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM (EWR-AUSFÜHRUNGSGESETZ) ART 116 NEUFASSUNG GEÄNDERTER GESETZE UND VERORDNUNGEN Der jeweils zuständige Bundesminister kann den Wortlaut eines durch dieses Gesetz geänderten Gesetzes oder einer durch dieses Gesetz ...
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